Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Dieses Förderprogramm des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) bietet Unternehmen finanzielle Anreize, um Binnenschiffe mit emissionsfreien oder emissionsarmen Antriebssystemen aus- und umzurüsten sowie Energieeffizienzmaßnahmen durchzuführen. Es zielt darauf ab, die Binnenschifffahrt nachhaltiger zu gestalten und signifikant zu den deutschen und europäischen Klimaschutzzielen beizutragen.

Wer wird gefördert

Das Programm richtet sich an Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die Binnenschiffe gewerblich nutzen und diese modernisieren möchten. Ziel ist die Förderung einer klimaneutralen Binnenschifffahrt durch Investitionen in emissionsfreie und -arme Antriebe sowie Energieeffizienz.

Was wird gefördert

Das Programm fördert Investitionen in emissionsfreie und -arme Antriebssysteme für neue oder bestehende Binnenschiffe sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Dies umfasst Technologien wie rein elektrische Antriebe oder Brennstoffzellenanlagen.

Art und Umfang der Förderung

Die Unterstützung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, deren Höhe sich nach der Art der Maßnahme und dem Antragsverfahren richtet. Die Förderquoten variieren dabei auch nach Unternehmensgröße, wobei bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben abgedeckt werden können.

Bedingungen und Anforderungen

Für Antragsteller gelten spezifische Voraussetzungen hinsichtlich Unternehmenssitz, Schiffseigentum und gewerblicher Nutzung. Projekte dürfen vor Antragstellung nicht begonnen haben. Besondere Auflagen betreffen die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten und die Zweckbindung des geförderten Schiffes über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren.

Antragsverfahren

Der Antrag muss schriftlich oder elektronisch vor Beginn der Investitionsmaßnahme bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) eingereicht werden. Es gibt sowohl ein Förderaufrufverfahren, bei dem Anträge in Wettbewerb treten, als auch ein Bewilligungsverfahren, das nach Reihenfolge des Antragseingangs erfolgt.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf einer Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 2. November 2023 und wird durch die Bundeshaushaltsordnung sowie die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung der EU geregelt, die die Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt sicherstellt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik, Umwelt- und Klimaschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Verwaltet von:

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)

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