Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“
Das Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei Investitionen in Barrierefreiheit. Ziel ist es, den familienorientierten und barrierefreien Tourismus in Bayern als Qualitäts- und Komfortmerkmal zu stärken. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Wer wird gefördert?
Das Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie, die in Bayern ansässig sind. Ziel ist es, den Tourismus im Freistaat durch die Stärkung barrierefreier Angebote zu verbessern.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt Investitionsmaßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in der bayerischen Hotellerie und Gastronomie. Dies umfasst vielfältige bauliche und technische Anpassungen, die Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen zugutekommen.
Art und Umfang der Förderung
Das Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“ bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen mit spezifischen Förderquoten und einer Mindestinvestitionsgrenze.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung unterliegt spezifischen Bedingungen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), insbesondere hinsichtlich der Fördergebietskulisse und der Art der Investitionen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für das Sonderprogramm ist klar definiert und erfordert die Einreichung spezifischer Unterlagen vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung in Bayern.
Rechtsgrundlagen des Programms
Das Förderprogramm ist in den rechtlichen Rahmenbedingungen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) verankert.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 20% der zuwendungsfähigen Kosten für kleine Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 30%) und bis zu 10% der zuwendungsfähigen Kosten für mittlere Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 20%)
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Tourismus
Begünstigte:
Gewerbliche Hotellerie und Gastronomie
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Infrastruktur, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Verwaltet von:
zuständige Bezirksregierung Bayern
Website: