Zurück zur Suche

Bayerische regionale Förderungsprogramme/Regionalkredit
Geschlossen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Der Freistaat Bayern unterstützt gewerbliche Unternehmen bei Investitionsvorhaben in strukturschwachen Regionen, um gleichwertige Lebensbedingungen und Wettbewerbschancen zu schaffen. Das Programm stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und sichert Arbeitsplätze durch Investitions-, Lohnkosten- oder Zinszuschüsse. Es zeichnet sich durch die gezielte Förderung regionaler Entwicklung und die Berücksichtigung spezifischer Bedarfe der bayerischen Tourismuswirtschaft aus.

Wer wird gefördert?

Diese Sektion erläutert, welche Unternehmen in Bayern prinzipiell förderberechtigt sind und welche geografischen Gebiete im Fokus des Programms stehen. Das Programm zielt darauf ab, die regionale Wirtschaftsstruktur zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern.

Was wird gefördert?

Dieser Abschnitt beschreibt die förderfähigen Investitionsvorhaben und Kosten sowie die ausschließlichen Bereiche und die Entwicklungsphasen der Projekte, die unterstützt werden. Schwerpunkte liegen auf der Modernisierung, Erweiterung und Schaffung von Betriebsstätten sowie der Förderung von Tourismusmaßnahmen.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt erläutert die verschiedenen Formen der finanziellen Unterstützung, die Maximalbeträge und Fördersätze sowie die typischen Projektlaufzeiten. Das Programm bietet Zuschüsse und Zinsverbilligungen, die flexibel kombiniert werden können.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Voraussetzungen, die Antragsteller und Projekte erfüllen müssen. Dazu gehören wirtschaftliche Kriterien, rechtliche Rahmenbedingungen und Vorgaben zur Projektumsetzung.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt leitet durch den Prozess der Antragstellung und die anschließende Bearbeitung. Es werden die notwendigen Formulare, die einzureichenden Unterlagen sowie die Zuständigkeiten für die Bearbeitung und Entscheidung erläutert.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt identifiziert die primären rechtlichen Grundlagen und Verordnungen, die das bayerische regionale Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft legitimieren und dessen Umsetzung regeln. Es werden sowohl Landes- als auch EU-Vorschriften genannt.

#Bayerische Wirtschaftsförderung#Investitionszuschuss Bayern#KMU Förderung Bayern#Regionalkredit Bayern#Betriebsstättenförderung Bayern#Arbeitsplatzerhalt Bayern#Strukturwandel Bayern#Tourismusförderung Bayern#Ländliche Räume Förderung#Gewerbliche Wirtschaft Bayern#Modernisierung Betriebsstätten#Fördermittel Bayern#AGVO Förderrichtlinien#LfA Förderbank Bayern#Industrie Förderung Bayern#Handwerk Förderung Bayern#Dienstleistungsgewerbe Förderung

Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 100% der förderfähigen Kosten; Regionalkredit bis 10.000.000 € je Vorhaben

Offen bis

Offen bis:

30.06.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Räume mit besonderem Handlungsbedarf, ländliche Räume nach dem Landesentwicklungsprogramm, wirtschaftlich schwache Regionen, Gebiete mit Arbeitsmarktproblemen; bayerische Tourismusregionen)

Sektoren

Sektoren:

Tourismus, Dienstleistungssektor, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Industrie, Handwerk, Tourismuswirtschaft, sonstiges Dienstleistungsgewerbe

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Skalierung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Experimentelle Entwicklung, Dienstleistungserbringung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Verwaltet von: zuständige Bezirksregierung Bayern, LfA Förderbank Bayern

Zusätzliche Partner: Hausbanken, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern

Website: BayernPortal