Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)
Das Programm RÖFE (Richtlinien zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen) des Freistaats Bayern unterstützt kommunale Körperschaften bei Investitionen in die öffentliche Tourismusinfrastruktur, vorrangig im ländlichen Raum. Es zielt darauf ab, die Attraktivität und Qualität touristischer Basiseinrichtungen zu steigern und somit die Wirtschaftskraft zu erhöhen, wobei ein besonderer Fokus auf innovative, ökologische und barrierefreie Projekte liegt.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm RÖFE richtet sich an bayerische kommunale Körperschaften und ausschließlich kommunal getragene Organisationen, die in die öffentliche Tourismusinfrastruktur investieren. Die Förderung konzentriert sich vorrangig auf Projekte im ländlichen Raum Bayerns, die der Attraktivitätssteigerung und Qualitätsverbesserung dienen. Ziel ist es, den Tourismus nachhaltig zu stärken und die Wirtschaftskraft der Regionen zu erhöhen.
Was wird gefördert
Gefördert werden Investitionen in Basiseinrichtungen der öffentlichen Tourismusinfrastruktur, die der Attraktivitätssteigerung, Qualitätsverbesserung und Energieeffizienz dienen. Dies umfasst sowohl nicht einnahmeschaffende Maßnahmen wie Kurparks und Wanderwege als auch einnahmeschaffende Einrichtungen wie Veranstaltungszentren und Bäder. Betriebskosten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung. Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es gibt spezifische Bagatellgrenzen je nach Vorhabenart, und der Zuwendungsempfänger muss sich mit mindestens 20 Prozent an der Finanzierung beteiligen. Bei einnahmeschaffenden Vorhaben darf die Förderung den voraussichtlichen Betriebsgewinn nicht übersteigen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, darunter der Nachweis eines touristischen Bedarfs, die öffentliche Zugänglichkeit der Einrichtung, die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen wie Barrierefreiheit und Umweltschutz, sowie die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und Tragfähigkeit der Folgekosten. Zudem sind europäische Beihilferegelungen wie die AGVO und die De-minimis-Verordnung zu beachten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für RÖFE erfordert die Einreichung detaillierter Unterlagen bei der zuständigen Bezirksregierung. Dies umfasst eine umfassende Begründung des Vorhabens, ein Nachhaltigkeitskonzept, eine Kostengliederung und einen Finanzierungsplan. Die Entscheidungen über die Zuwendungen werden von den Regierungen eigenverantwortlich getroffen, wobei die Einhaltung der EU-Beihilferegeln geprüft wird.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm RÖFE basiert auf den Richtlinien zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 22. Juni 2022. Es unterliegt den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Bayerns sowie spezifischen EU-Verordnungen für Beihilfen wie der AGVO und der De-minimis-Verordnung. Bei Kofinanzierung sind zudem die Vorschriften der GRW und des EFRE maßgebend.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
50 %
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (ländlicher Raum)
Sektoren:
Tourismus, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige
Begünstigte:
Tourismus, Öffentliche Infrastruktur
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Infrastruktur, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Verwaltet von:
zuständige Bezirksregierung Bayern
Website: