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Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm) (2021–2027)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Binnenmarktprogramm der EU zielt darauf ab, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere KMU, zu stärken. Es deckt ein breites Spektrum an Maßnahmen ab, von der Marktüberwachung bis zur Förderung von Clusterstrukturen. Das Programm fördert zudem den Verbraucherschutz, die Lebensmittelsicherheit und die Erstellung hochwertiger europäischer Statistiken.

Wer wird durch das Binnenmarktprogramm gefördert?

Das Binnenmarktprogramm richtet sich an eine breite Palette von Akteuren innerhalb der EU und assoziierter Länder, um das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die Förderung zielt darauf ab, die Interessen von Unternehmen, Bürgern und Verbrauchern zu schützen und zu stärken, die Marktüberwachung zu verbessern und die Entwicklung hochwertiger europäischer Statistiken zu unterstützen.

Was wird durch das Binnenmarktprogramm gefördert?

Das Binnenmarktprogramm fördert ein breites Spektrum an Maßnahmen und Aktivitäten, die auf die Verwirklichung seiner strategischen Ziele ausgerichtet sind. Dies umfasst die Unterstützung verschiedener Sektoren und Projektphasen, von der Schaffung von Rahmenbedingungen bis zur Entwicklung spezifischer IT-Instrumente und der Unterstützung von KMU bei ihrer Internationalisierung.

Art und Umfang der Binnenmarktprogramm-Finanzierung

Das Binnenmarktprogramm stellt finanzielle Unterstützung in verschiedenen Formen bereit, um die Vielzahl seiner Ziele zu erreichen. Die Mittel können als Zuschüsse, Preisgelder oder über Auftragsvergabe gewährt werden, und auch Mischfinanzierungsmaßnahmen sind möglich. Die Förderquoten variieren je nach Art der Maßnahme und dem spezifischen Zielbereich, wobei in Ausnahmefällen eine Kofinanzierung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten möglich ist. Das Programm ist für den Zeitraum 2021 bis 2027 angelegt und verfügt über ein Gesamtbudget von über 4,2 Milliarden Euro.

Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller

Die Teilnahme am Binnenmarktprogramm unterliegt spezifischen Bedingungen und Anforderungen, die in den jährlichen Arbeitsprogrammen der Kommission detailliert festgelegt werden. Diese umfassen Kriterien für die Antragstellung, Regeln für die Zusammenarbeit in Konsortien, finanzielle Bestimmungen sowie weitere operative und rechtliche Vorgaben, die die effiziente und transparente Durchführung des Programms gewährleisten sollen.

Antragsverfahren für das Binnenmarktprogramm

Das Antragsverfahren für das Binnenmarktprogramm ist wettbewerbsbasiert und erfolgt hauptsächlich über Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Die Antragstellung erfordert die Einhaltung spezifischer Vorgaben und Bewertungskriterien, die in den jährlichen Arbeitsprogrammen festgelegt sind. Die Auswahl der Projekte erfolgt transparent durch Evaluierungsausschüsse, die die Relevanz, Qualität und den potenziellen Einfluss der vorgeschlagenen Maßnahmen bewerten.

Rechtsgrundlage des Binnenmarktprogramms

Das Binnenmarktprogramm ist fest in einem umfassenden rechtlichen Rahmen der Europäischen Union verankert. Die primäre Grundlage bildet eine spezifische EU-Verordnung, die das Programm etabliert und seine Ziele, förderfähigen Maßnahmen und finanziellen Bestimmungen detailliert festlegt. Ergänzt wird diese durch weitere einschlägige EU-Verordnungen und -Empfehlungen, die verschiedene Aspekte des Programms, wie KMU-Definitionen, Statistikproduktion oder Marktüberwachung, regulieren.

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Übersicht der Förderung

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Europäischer Wirtschaftsraum (EWR), Beitrittsländer, Bewerberländer, potenzielle Bewerber, Länder der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie weitere Drittländer unter bestimmten Bedingungen

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Umwelt- und Klimaschutz, Kreativwirtschaft, Tourismus

Begünstigte

Begünstigte:

Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger, Verbraucherinnen und Verbraucher, Zivilgesellschaft, Behörden

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Markteinführung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Europäische Union

Finanzierende Stelle: Europäische Kommission

Verwaltet von: Europäische Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (DG GROW)

Website: European Commission – Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs