Intermediäre für die Lizenzierung von geistigem Eigentum

Zuletzt aktualisiert: 24.7.2025
Zuschuss

Dieser Aufruf, Teil des Binnenmarktprogramms (SMP-COSME-2021-IPLI-01), zielt darauf ab, die Nutzung von Vermittlungsdienstleistungen für die Lizenzierung von geistigem Eigentum (IP) zu fördern, insbesondere solcher, die moderne digitale Tools nutzen. Das Hauptziel ist es, europäische Start-ups und KMU zu befähigen, ihre immateriellen Vermögenswerte für die internationale Marktexpansion, beschleunigtes Wachstum und verbesserte Innovation zu nutzen, um so eine nachhaltige Industrie zu fördern und innovative Lösungen in wichtigen EU-Schwerpunktbereichen wie digitalen, grünen und Gesundheitstechnologien voranzutreiben.

Wer wird gefördert

Dieses Programm richtet sich an juristische Personen, die Vermittlungsdienstleistungen für die Lizenzierung von geistigem Eigentum (IP) anbieten können, mit dem besonderen Schwerpunkt auf der Unterstützung europäischer Start-ups und KMU. Das Hauptziel ist es, diesen Unternehmen den Markteintritt, Wachstum und schnellere Innovation durch effektive IP-Nutzung zu ermöglichen.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt Aktivitäten im Zusammenhang mit Vermittlungsdienstleistungen für die Lizenzierung von geistigem Eigentum (IP), wobei der Schwerpunkt auf verschiedenen immateriellen Vermögenswerten und wichtigen industriellen Ökosystemen liegt. Die Aktivitäten zielen darauf ab, Angebot und Nachfrage innovativer Lösungen zu überbrücken und schließen spezifische Lizenzierungsprozesse aus.

Art und Umfang der Förderung

Diese Initiative bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen mit einem indikativen Gesamtbudget von 800.000 EUR für das Jahr 2021.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen bestimmte Bedingungen hinsichtlich der Förderfähigkeit, des Antragsinhalts und der Berichterstattung einhalten. Die Zusammenarbeit mit bestehenden KMU-Unterstützungsstrukturen wird betont, und bestimmte Arten von Lizenzierungsaktivitäten sind ausgeschlossen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren umfasst die Erstellung von Vorschlägen unter Verwendung von Standardvorlagen, wobei die Bewertungskriterien und Zeitpläne im offiziellen Aufrufdokument detailliert sind.

Rechtsgrundlage

Dieses Programm operiert im Rahmen des Binnenmarktprogramms der Europäischen Union, dessen Grundlage in spezifischen EU-Rechtsinstrumenten und jährlichen Arbeitsprogrammen verankert ist.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

800.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

800.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

22.02.2022

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Europäische Union (Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden), gelistete EWR-Länder, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei.

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Start-ups und KMU

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Markteinführung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

EISMEA

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