Blaues Band Deutschland – Auen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Förderprogramm "Blaues Band Deutschland – Auen" unterstützt Vorhaben zur Wiederherstellung und Entwicklung naturnaher Flussauen entlang von Bundeswasserstraßen in Deutschland. Es bietet Zuschüsse für Projekte, die zur Schaffung eines Biotopverbunds von nationaler Bedeutung beitragen. Dieses Programm zeichnet sich durch seine Fokussierung auf die funktionale Vernetzung von Fluss, Ufer und Aue aus und ist Teil des umfassenden Bundesprogramms "Blaues Band Deutschland".

Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite

Das Förderprogramm "Blaues Band Deutschland – Auen" richtet sich an natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen mit Sitz oder Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland. Es zielt darauf ab, Projekte zur Wiederherstellung und Entwicklung naturnaher Flussauen entlang von Bundeswasserstraßen zu unterstützen und somit einen funktionalen Biotopverbund von nationaler Bedeutung zu schaffen.

Was wird gefördert: Maßnahmen und förderfähige Kosten

Das Förderprogramm "Blaues Band Deutschland – Auen" unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Auen entlang von Bundeswasserstraßen, von der Biotopentwicklung bis zur Infrastrukturrückführung. Es deckt dabei projektbezogene Ausgaben und Kosten ab, schließt jedoch wiederkehrende Pflegemaßnahmen und Folgekosten aus.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm "Blaues Band Deutschland – Auen" stellt nicht rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen der Projektförderung bereit. Die Förderquote beträgt in der Regel bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, kann aber in begründeten Ausnahmefällen höher sein. Die Projektlaufzeit ist auf maximal zehn Jahre begrenzt, Voruntersuchungen können bis zu zwei Jahre dauern.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung durch das "Blaues Band Deutschland – Auen"-Programm gelten verschiedene rechtliche, administrative und operationale Bedingungen. Dazu gehören das Erfordernis eines berechtigten Bundesinteresses, die Abstimmung mit Behörden, Regelungen für Verbundprojekte, Bestimmungen zu staatlichen Beihilfen und zur Datensicherung sowie eine angemessene Eigenbeteiligung.

Antragsverfahren: Von der Skizze zum Projekt

Das Antragsverfahren für das Förderprogramm "Blaues Band Deutschland – Auen" ist zweistufig aufgebaut und beginnt mit der Einreichung einer Projektskizze. Nach positiver Bewertung folgt die Aufforderung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags. Die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung erfolgt durch das Bundesamt für Naturschutz.

Rechtsgrundlagen: Autorität und Vorschriften

Die Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms "Blaues Band Deutschland – Auen" basiert auf spezifischen Richtlinien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Diese Richtlinien definieren die Ziele, Fördergegenstände und administrativen Abläufe und integrieren dabei übergeordnete nationale und europäische Rechtsnormen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten

Offen bis

Offen bis:

31.12.2050

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bundesrepublik Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Umsetzung, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Verwaltet von:

Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Zusätzliche Partner:

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

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