Naturschutzgroßprojekte (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Programm "chance.natur – Bundesförderung Naturschutz" fördert Naturschutzgroßprojekte zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Natur- und Landschaftsteile in Deutschland. Es leistet einen konkreten Beitrag zur Umsetzung internationaler Naturschutzübereinkommen und zum Erhalt der Biodiversität. Ziel ist die dauerhafte Sicherung des Naturerbes durch großflächige, naturnahe und gefährdete Landschaften.

Wer wird gefördert?

Das Programm "chance.natur – Bundesförderung Naturschutz" unterstützt Vorhaben zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Natur- und Landschaftsteile in Deutschland. Die Förderung zielt darauf ab, das nationale Naturerbe zu erhalten und die Biodiversität zu sichern. Antragsberechtigt sind verschiedene juristische und natürliche Personen, Personenvereinigungen sowie kommunale Gebietskörperschaften und Naturschutzorganisationen mit Sitz in Deutschland.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Programms "chance.natur – Bundesförderung Naturschutz" werden Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung naturschutzfachlicher Ziele gefördert, insbesondere in den Bereichen Biodiversität, Landschafts- und Klimaschutz. Die Förderung umfasst sowohl Planungs- als auch Umsetzungsphasen und schließt eine breite Palette an Maßnahmen von Flächenerwerb bis hin zu Biotopmanagement und Öffentlichkeitsarbeit ein.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und deckt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Projekte sind anteilig durch den Zuwendungsempfänger, das Land und den Bund zu finanzieren, wobei ein Eigenanteil des Zuwendungsempfängers von mindestens 10 Prozent erwartet wird. Die Laufzeiten für Planung und Umsetzung sind klar definiert.

Bedingungen und Anforderungen

Das Programm "chance.natur – Bundesförderung Naturschutz" stellt spezifische Bedingungen an die Antragstellung und Projektdurchführung. Dazu gehören rechtliche, finanzielle und operative Anforderungen wie die Beteiligung relevanter Akteure, Sicherstellung der Projektziele und die Einhaltung von Melde- und Prüfpflichten. Besondere Regelungen betreffen den Flächenerwerb, die Dauerhaftigkeit der Schutzmaßnahmen und die Kumulierung mit anderen Förderungen.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess für "chance.natur – Bundesförderung Naturschutz" ist zweistufig. Er beginnt mit der Einreichung einer Projektskizze beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) und dem zuständigen Landesministerium. Nach positiver Beurteilung der Skizze kann ein detaillierter Antrag über das Landesministerium eingereicht werden, der dann zur Entscheidung über die Förderung führt.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm "chance.natur – Bundesförderung Naturschutz" basiert auf spezifischen Richtlinien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Diese Richtlinien definieren den Zweck der Förderung, die Zuwendungsvoraussetzungen und die Verfahren zur Projektabwicklung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Förderbudget

Förderbudget:

Über 500.000.000 € (bisher); 14.000.000 € (jährlich)

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland (einschließlich Grünes Band, Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns, bayerische Grenzregion zur Tschechischen Republik)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Naturschutz, Landschaftspflege, Biodiversitätsschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Sensibilisierungskampagnen, Evaluierung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Verwaltet von:

Bundesamt für Naturschutz (BfN)

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