Projekte von Verbänden im Umweltschutz und im Naturschutz (Verbändeförderung)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördert mit der Verbändeförderung Projekte von Vereinen, Verbänden und Organisationen, die das öffentliche Bewusstsein und Engagement für Umwelt- und Naturschutz in Deutschland stärken. Der Fokus liegt auf politisch aktuellen Themen, Kinder- und Jugendprojekten sowie Maßnahmen zur Verhaltensförderung, Umweltberatung, Fortbildung und Vernetzung.

Wer wird gefördert

Die Verbändeförderung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) richtet sich an Vereine, Verbände und Organisationen in Deutschland, die sich aktiv für Umwelt- und Naturschutz engagieren. Ziel ist es, das öffentliche Bewusstsein und Engagement für diese Themen zu stärken und gesellschaftliche Mehrheiten für entsprechende politische Maßnahmen zu organisieren.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm unterstützt Projekte mit klarem ökologischem Schwerpunkt, die zur Stärkung des öffentlichen Bewusstseins und Engagements für Umwelt- und Naturschutz beitragen. Hierbei werden verschiedene thematische Schwerpunkte und Aktivitätstypen abgedeckt, wobei investive Maßnahmen, wissenschaftliche Forschung und gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Verbändeförderung gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Projektförderung. Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu 75.000 Euro pro Jahr, wobei ein Eigenanteil erwartet wird. Die Projektdauer ist auf maximal zwei Jahre begrenzt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung müssen Projekte ein erhebliches Bundesinteresse aufweisen, einen klaren ökologischen Schwerpunkt und breite öffentliche Wahrnehmung erzielen sowie einen Mehrwert für den Natur- und Umweltschutz in Deutschland bieten. Es gelten spezifische Regeln zur Gesamtfinanzierung, zum Beginn des Vorhabens und zur Berücksichtigung sozialer sowie geschlechtsspezifischer Aspekte. Die Verwendung der Mittel muss nachgewiesen werden, und es sind weitere gesetzliche Bestimmungen zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antrag für die Verbändeförderung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, das sowohl die elektronische Einreichung über easy-Online als auch die postalische Übersendung der Unterlagen umfasst. Die Bewertung und Entscheidung über die Förderung durch die zuständigen Behörden und das BMUV basiert auf einer Reihe von Kriterien, die die ökologische Relevanz und die öffentliche Wirkung der Projekte sicherstellen.

Rechtsgrundlage

Die Verbändeförderung ist durch ein spezifisches Merkblatt geregelt und basiert auf weiteren maßgeblichen Bestimmungen des Bundeshaushaltsrechts und des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Offizielle Informationen und Dokumente sind über die Websites der zuständigen Behörden einsehbar.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

75.000 € pro Jahr

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Umwelt- & Naturschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Sensibilisierungskampagnen, Kapazitätsaufbau, Politikentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Verwaltet von:

Umweltbundesamt (UBA), Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Website:

Umweltbundesamt

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