Förderung im Rahmen des Nachwuchswettbewerbs „Fusionstalente“

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Das Förderprogramm „Fusionstalente“ des BMBF unterstützt exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler beim Aufbau eigener Forschungsgruppen im Bereich der Fusionsforschung. Es zielt darauf ab, den Übergang von Grundlagenforschung zur Anwendung und wirtschaftlichen Verwertung voranzutreiben und den Forschungsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm „Fusionstalente“ richtet sich an exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die am Aufbau eigener Forschungsgruppen im Bereich der Fusionsforschung in Deutschland interessiert sind. Es zielt darauf ab, die Forschungskompetenz und Innovationsfähigkeit am Forschungsstandort Deutschland nachhaltig zu sichern und die Attraktivität Deutschlands für internationale Spitzenkräfte zu steigern.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Einzelvorhaben zum Aufbau akademischer Nachwuchsgruppen, die relevante Fragestellungen der Fusionsforschung adressieren. Der Fokus liegt auf anwendungsorientierter Forschung und der Entwicklung von Innovationen, die über den Stand der Technik hinausgehen. Auch begleitende Arbeiten zum Aufbau von „Hubs“ und zur Vernetzung innerhalb der Fusionsforschung sind förderfähig.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren, mit einer Meilensteinprüfung nach drei Jahren. Die Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen umfasst bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zusätzlich wird für nichtwirtschaftliche Forschung an Hochschulen und Universitätskliniken eine Projektpauschale von 20 Prozent gewährt.

Bedingungen und Anforderungen

Für Antragsteller und Projekte gelten spezifische Bedingungen, darunter Nachweise der Promotionsfähigkeit, Anforderungen an die Forschungserfahrung, die Bereitstellung von Arbeitsmöglichkeiten durch die aufnehmende Institution sowie die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben. Auch die Wissenschaftskommunikation und Open-Access-Veröffentlichungen sind relevante Aspekte.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst werden Projektskizzen eingereicht, die dann bewertet werden. Positiv bewertete Skizzen führen zu einer Aufforderung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags. Für die Erstellung von Skizzen und Anträgen ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm „Fusionstalente“ basiert auf der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Aufbau akademischer Nachwuchsgruppen im Bereich der Fusionsforschung. Es ist zudem in die Programme „Fusion 2040“ und das Energieforschungsprogramm der Bundesregierung eingebettet und unterliegt den Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung sowie spezifischen Richtlinien für Zuwendungsanträge.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, plus 20 Prozent Projektpauschale für nichtwirtschaftliche Forschung an Hochschulen und Universitätskliniken

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Energieerzeugung und -versorgung, Umwelttechnologie

Begünstigte

Begünstigte:

Forschungseinrichtungen, Hochschulen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Kommerzialisierung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Verwaltet von:

VDI Technologiezentrum GmbH

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