Aufbau akademischer Nachwuchsgruppen – Quantum Futur
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler beim Aufbau akademischer Nachwuchsgruppen im Bereich der Quantentechnologien. Ziel ist es, den Übergang von Forschungsergebnissen in technologische und wirtschaftliche Anwendungen zu beschleunigen und Deutschland als Forschungsstandort zu stärken. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für Einzelvorhaben von bis zu fünf Jahren.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm „Quantum Futur“ des BMBF richtet sich an exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die im Rahmen einer akademischen Nachwuchsgruppe relevante Fragestellungen der Quantentechnologien erforschen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, nachhaltige Forschungsstrukturen in Deutschland aufzubauen und den Übergang von grundlegenden Erkenntnissen in technologische und wirtschaftliche Anwendungen zu beschleunigen. Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.
Was wird gefördert
Im Rahmen des „Quantum Futur“-Programms werden Einzelvorhaben zum Aufbau akademischer Nachwuchsgruppen gefördert, die relevante Fragestellungen der Quantentechnologien adressieren. Die Projekte müssen anwendungsorientiert sein und dürfen keine reine Grundlagenforschung darstellen. Förderfähig sind zudem Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation und zum Technologietransfer.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm „Quantum Futur“ gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse für Projekte von bis zu fünf Jahren Laufzeit. Die Förderhöhe kann je nach Art der antragstellenden Einrichtung und der wirtschaftlichen Tätigkeit bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, ergänzt durch eine Projektpauschale für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung im Rahmen von „Quantum Futur“ gelten spezifische rechtliche und administrative Voraussetzungen. Dazu gehören die Qualifikation der Nachwuchswissenschaftler, die Unterstützung durch die aufnehmende Institution und die Einhaltung der EU-Beihilferegeln, insbesondere der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für „Quantum Futur“ ist zweistufig. Es beginnt mit der Einreichung einer Projektskizze und mündet bei positiver Bewertung in der Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags. Für die Erstellung und Einreichung der Unterlagen ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm „Quantum Futur“ ist rechtlich durch die Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Aufbau akademischer Nachwuchsgruppen „Quantum Futur“ verankert. Es unterliegt den Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung sowie den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), um die Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt zu gewährleisten.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; zusätzlich 20 % Projektpauschale für Hochschulen/Unikliniken bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben. Maximal 55.000.000 € für Grundlagenforschung, 35.000.000 € für industrielle Forschung, 25.000.000 € für experimentelle Entwicklung (pro Unternehmen und Vorhaben, AGVO-basiert).
Einsendeschluss:
31.01.2026
Offen bis:
31.12.2035
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Deutschland
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie
Begünstigte:
Forschung & Innovation, Quantentechnologien
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Verwaltet von:
VDI Technologiezentrum GmbH
Website: