Unterstützung der Benennungs- und Qualifizierungsprozesse von Mitgliedern in Prüfungs- und Berufsbildungsausschüssen
Dieses Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Initiativen zur Stärkung des Prüferehrenamtes in der beruflichen Bildung. Es fördert gezielt Maßnahmen zur Gewinnung, Qualifizierung und Wertschätzung des Prüfungspersonals, insbesondere der Arbeitnehmervertreter in Prüfungs- und Berufsbildungsausschüssen. Ziel ist es, die Qualität und Leistungsfähigkeit des Prüfungssystems in Deutschland nachhaltig zu sichern.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) richtet sich an Arbeitnehmervereinigungen und Berufsverbände in Deutschland sowie Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Ziel ist es, das Prüferehrenamt im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung zu stärken und die Qualität der beruflichen Prüfungen zu sichern. Die Förderung konzentriert sich dabei auf die Gewinnung und Qualifizierung von Prüfungspersonal sowie die Steigerung ihrer Sichtbarkeit und Wertschätzung.
Was wird gefördert
Die Förderung umfasst Vorhaben in drei zentralen Maßnahmenkategorien: die Gewinnung neuen Prüfungspersonals, die fachliche und methodische Qualifizierung von Prüfenden sowie die Erhöhung der Sichtbarkeit und Wertschätzung des ehrenamtlichen Prüfungspersonals. Dies soll zur Qualitätssicherung der Prüfungsdurchführung in der beruflichen Bildung beitragen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. Die Höhe der Förderung variiert je nach Antragsteller und Maßnahmekategorie, wobei ein Großteil der zuwendungsfähigen Ausgaben abgedeckt wird. Für Qualifizierungsmaßnahmen sind feste Beträge pro Teilnehmendem vorgesehen.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen bestimmte rechtliche und administrative Voraussetzungen erfüllen, insbesondere in Bezug auf Beihilferegelungen und die Zusammenarbeit in Verbundprojekten. Es gelten klare Richtlinien für die Budgetverwaltung und die Verbreitung von Projektergebnissen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für dieses Förderprogramm ist einstufig und erfolgt über das elektronische Antragssystem easy-Online. Anträge müssen fristgerecht bis zum 31. Oktober des Vorjahres für eine Förderung im Folgejahr eingereicht werden und spezifische Angaben zum Projektinhalt und der Finanzierung enthalten. Die Auswahl der Projekte erfolgt auf Basis definierter Bewertungskriterien.
Rechtsgrundlagen
Dieses Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung aus dem Jahr 2023 und unterliegt den Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung sowie weiteren Verwaltungsvorschriften und Gesetzen des Verwaltungsverfahrens.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben (Festbeträge pro Teilnehmendem für Qualifizierungsmaßnahmen)
Einsendeschluss:
31.10.2025
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Deutschland, Europäischer Wirtschaftsraum, Schweiz (Nutzung der Ergebnisse)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung
Begünstigte:
Aus- & Weiterbildung
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Verwaltet von:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Referat 313