Unterstützung der Benennungs- und Qualifizierungsprozesse von Mitgliedern in Prüfungs- und Berufsbildungsausschüssen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Dieses Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Initiativen zur Stärkung des Prüferehrenamtes in der beruflichen Bildung. Es fördert gezielt Maßnahmen zur Gewinnung, Qualifizierung und Wertschätzung des Prüfungspersonals, insbesondere der Arbeitnehmervertreter in Prüfungs- und Berufsbildungsausschüssen. Ziel ist es, die Qualität und Leistungsfähigkeit des Prüfungssystems in Deutschland nachhaltig zu sichern.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) richtet sich an Arbeitnehmervereinigungen und Berufsverbände in Deutschland sowie Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Ziel ist es, das Prüferehrenamt im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung zu stärken und die Qualität der beruflichen Prüfungen zu sichern. Die Förderung konzentriert sich dabei auf die Gewinnung und Qualifizierung von Prüfungspersonal sowie die Steigerung ihrer Sichtbarkeit und Wertschätzung.

Was wird gefördert

Die Förderung umfasst Vorhaben in drei zentralen Maßnahmenkategorien: die Gewinnung neuen Prüfungspersonals, die fachliche und methodische Qualifizierung von Prüfenden sowie die Erhöhung der Sichtbarkeit und Wertschätzung des ehrenamtlichen Prüfungspersonals. Dies soll zur Qualitätssicherung der Prüfungsdurchführung in der beruflichen Bildung beitragen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. Die Höhe der Förderung variiert je nach Antragsteller und Maßnahmekategorie, wobei ein Großteil der zuwendungsfähigen Ausgaben abgedeckt wird. Für Qualifizierungsmaßnahmen sind feste Beträge pro Teilnehmendem vorgesehen.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen bestimmte rechtliche und administrative Voraussetzungen erfüllen, insbesondere in Bezug auf Beihilferegelungen und die Zusammenarbeit in Verbundprojekten. Es gelten klare Richtlinien für die Budgetverwaltung und die Verbreitung von Projektergebnissen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für dieses Förderprogramm ist einstufig und erfolgt über das elektronische Antragssystem easy-Online. Anträge müssen fristgerecht bis zum 31. Oktober des Vorjahres für eine Förderung im Folgejahr eingereicht werden und spezifische Angaben zum Projektinhalt und der Finanzierung enthalten. Die Auswahl der Projekte erfolgt auf Basis definierter Bewertungskriterien.

Rechtsgrundlagen

Dieses Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung aus dem Jahr 2023 und unterliegt den Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung sowie weiteren Verwaltungsvorschriften und Gesetzen des Verwaltungsverfahrens.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben (Festbeträge pro Teilnehmendem für Qualifizierungsmaßnahmen)

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.10.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland, Europäischer Wirtschaftsraum, Schweiz (Nutzung der Ergebnisse)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Aus- & Weiterbildung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Verwaltet von:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Referat 313

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