Förderung von Implementierungsprojekten von Organisationen der Wirtschafts- und Sozialpartner im Rahmen der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (WiSoVET)

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das WiSoVET-Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Implementierungsprojekte zur internationalen Berufsbildungszusammenarbeit. Es ermöglicht Kammer- und Arbeitnehmerorganisationen sowie gewerblichen Bildungsanbietern, ihre Expertise in bilateralen Kooperationen einzubringen. Ziel ist die Stärkung der dualen Berufsbildung weltweit durch deutsche Akteure.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und Ziele des WiSoVET Programms

Das WiSoVET-Programm fördert Organisationen der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie gewerbliche Bildungsanbieter in Deutschland, um deren Expertise in der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit einzusetzen. Die Förderung zielt darauf ab, die operative Mitwirkung dieser Akteure an der Gestaltung und Umsetzung bilateraler Berufsbildungskooperationen zu stärken und somit die Ziele der Bundesregierung in der internationalen Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungskooperation zu unterstützen.

Was wird gefördert: Projekte und Maßnahmen

Das WiSoVET-Programm fördert Einzel- und Verbundvorhaben, die sich auf die Entwicklung und pilothafte Erprobung spezifischer Maßnahmen im Rahmen bilateraler Berufsbildungskooperationen konzentrieren. Ausgeschlossen sind Bereiche, die in den wirtschaftlichen Tätigkeitsbereich fallen und Projekte, die bereits durch andere öffentliche Programme gefördert werden.

Art und Umfang der Förderung

Das WiSoVET-Programm gewährt Zuschüsse für Projekte im Bereich der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit. Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu drei Jahre. Die Höhe der Zuwendung kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben betragen, insbesondere für nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung im Rahmen des WiSoVET-Programms unterliegt spezifischen rechtlichen und kooperativen Bedingungen. Dazu gehören die Einhaltung der Bundeshaushaltsordnung, die Notwendigkeit schriftlicher Kooperationsvereinbarungen bei Verbundprojekten und die Verpflichtung zur Beteiligung an Erfolgs- und Kooperationsaktivitäten. Projekte, die bereits anderweitig öffentlich gefördert werden, sind ausgeschlossen.

Antragsverfahren für WiSoVET-Förderungen

Das Antragsverfahren für die WiSoVET-Förderung ist einstufig und erfordert eine vorherige Registrierung. Anträge werden nach Aufforderung über das elektronische Antragssystem easy-Online eingereicht und nach formalen, fachlichen und internationalen Kriterien bewertet. Externe Gutachter können in den Bewertungsprozess einbezogen werden.

Rechtliche Grundlage des Förderprogramms

Die Förderrichtlinie „WiSoVET“ bildet die rechtliche Basis für dieses Programm, ergänzt durch die Bundeshaushaltsordnung und weitere Verwaltungsvorschriften des BMBF. Sie regelt die Bedingungen für die Gewährung von Zuwendungen und ist Teil der strategischen Projektförderung der Bundesregierung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 100 Prozent

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

International, in bilateraler Kooperation mit Partnerländern weltweit, initiiert von Deutschland aus

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Aus- & Weiterbildung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Verwaltet von:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) Projektträger

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