ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Modellprojekte und regionale Kooperation
Das Land Hessen fördert gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) innovative Wege in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Ziel ist die Stärkung von Innovation, die Qualitätsentwicklung und die Optimierung der Zusammenarbeit im Übergang Schule-Beruf durch Zuschüsse für Personal- und Sachausgaben. Das Programm zielt darauf ab, die berufliche Bildung an die sich ändernden Anforderungen der Arbeitswelt anzupassen und die Fachkräftesicherung in Hessen zu unterstützen.
Wer wird gefördert?
Diese Förderrichtlinie richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die im Bereich der beruflichen Bildung tätig sind, um innovative Projekte zu unterstützen und die Fachkräftesicherung in Hessen zu fördern. Die geografische Abdeckung ist auf Hessen beschränkt, mit dem Ziel, die berufliche Bildung an aktuelle Arbeitsweltanforderungen anzupassen und den Zugang zu hochwertiger Bildung zu sichern.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert innovative Modellprojekte zur Stärkung von Innovation und Qualitätsentwicklung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie Aktivitäten zur Optimierung der Zusammenarbeit im Übergang Schule-Beruf. Es werden Personal- und Sachausgaben unterstützt, die zur Erreichung dieser Ziele beitragen. Die Fördermaßnahmen decken verschiedene Themenbereiche ab, von der MINT-Berufsorientierung über Ausbildungsbegleitung bis hin zur Weiterbildungsberatung für Unternehmen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei der Förderumfang je nach Förderprogramm variiert. Die Förderhöhe kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen oder in Form von jährlichen Pauschalbeträgen gewährt werden. Ko-Finanzierungen durch Dritte oder Eigenmittel sind möglich und teilweise erforderlich.
Bedingungen und Voraussetzungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragstellende und Projekte spezifische rechtliche und qualitative Anforderungen erfüllen. Dazu gehören Nachweise zur Qualifikation des Projektpersonals, die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben (wobei dieses Programm keine Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV darstellt) und die Beachtung von Leitfäden zu zuwendungsfähigen Ausgaben.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfordert eine elektronische Einreichung über das Kundenportal der WIBank sowie eine zusätzliche schriftliche Einreichung. Die Antragstellung wird über Projektaufrufe auf der Website des ESF Hessen bekannt gegeben, und die Anträge müssen detaillierte Konzepte und Finanzierungspläne enthalten.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage für die Förderung bildet die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der beruflichen Bildung im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF), ergänzt durch die Rahmenrichtlinie für ESF Plus in Hessen und die Leitlinie zu Vereinfachten Kostenoptionen. Diese Dokumente definieren die Förderbestimmungen und die beihilferechtliche Einordnung des Programms.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für Modellprojekte und bis zu 24.000 € pro Jahr für Aktivitäten zur Optimierung der Zusammenarbeit im Übergang Schule-Beruf (OloV-Regionen).
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Hessen (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung
Begünstigte:
Berufliche Bildung, Aus- und Weiterbildung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Piloterprobung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)
Verwaltet von:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) Arbeitsmarkt/ESF-Consult Hessen
Zusätzliche Partner:
Berufsschulen, Ausbildungsbetriebe, Bundesagentur für Arbeit, HESSENCAMPUS