Verbesserung der Verkehrssicherheit und Senkung der Straßenverkehrsunfälle
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Senkung der Straßenverkehrsunfälle in Deutschland. Dies umfasst Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen bundesweit, sowie in Ausnahmefällen regionale oder lokale Projekte mit Modellcharakter. Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu Projektkosten.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und Abdeckung
Diese Förderrichtlinie richtet sich an gemeinnützige Vereine und andere juristische Personen des Privatrechts in ganz Deutschland, die sich der Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Senkung von Straßenverkehrsunfällen widmen. Das Programm zielt darauf ab, alle Verkehrsteilnehmenden für ein rücksichtsvolles und regelkonformes Verhalten zu sensibilisieren und insbesondere vulnerable Gruppen zu schützen.
Was wird gefördert: Projekte und Maßnahmen
Das Programm finanziert Maßnahmen, die zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung von Straßenverkehrsunfällen beitragen. Der Fokus liegt auf bundesweiten Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen, die verschiedene Verkehrsteilnehmergruppen ansprechen und durch diverse Medienformen umgesetzt werden können. Auch die Durchführung von praktischen Übungen ist förderfähig.
Art und Umfang der Förderung
Dieses Förderprogramm gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse als Projektförderung zur Deckung der Ausgaben für einzelne, abgegrenzte Maßnahmen. Die Zuwendung erfolgt grundsätzlich als Teilfinanzierung (Fehlbedarfsfinanzierung) und ist auf einen Höchstbetrag begrenzt. Der Förderzeitraum ist in der Regel auf ein Haushaltsjahr beschränkt.
Bedingungen und Anforderungen
Um förderfähig zu sein, müssen Projekte bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter eine detaillierte Beschreibung und Finanzierungsdarstellung sowie die Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften. Ein vorzeitiger Projektbeginn ist grundsätzlich ausgeschlossen und die erstellten Medien bedürfen der Genehmigung des BMDV.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgt elektronisch per E-Mail an das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt grundsätzlich nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist, kann aber bei Verzicht auf Rechtsbehelf früher erfolgen.
Rechtsgrundlagen
Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie über die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Senkung der Straßenverkehrsunfälle (FöRilVuSt2023) vom 15. August 2023. Diese Richtlinie trat am 1. September 2023 in Kraft und gilt für fünf Jahre, wobei sie die vorherige Richtlinie von 2018 ersetzt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Einsendeschluss:
30.09.2025
Offen bis:
31.08.2028
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Deutschland (bundesweit mit Möglichkeit regionaler/lokaler Modellprojekte)
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Bildung und Berufsbildung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Sensibilisierungskampagnen, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Umsetzung, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Verwaltet von:
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)