Verbesserung der Verkehrssicherheit und Senkung der Straßenverkehrsunfälle

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Senkung der Straßenverkehrsunfälle in Deutschland. Dies umfasst Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen bundesweit, sowie in Ausnahmefällen regionale oder lokale Projekte mit Modellcharakter. Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu Projektkosten.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und Abdeckung

Diese Förderrichtlinie richtet sich an gemeinnützige Vereine und andere juristische Personen des Privatrechts in ganz Deutschland, die sich der Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Senkung von Straßenverkehrsunfällen widmen. Das Programm zielt darauf ab, alle Verkehrsteilnehmenden für ein rücksichtsvolles und regelkonformes Verhalten zu sensibilisieren und insbesondere vulnerable Gruppen zu schützen.

Was wird gefördert: Projekte und Maßnahmen

Das Programm finanziert Maßnahmen, die zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung von Straßenverkehrsunfällen beitragen. Der Fokus liegt auf bundesweiten Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen, die verschiedene Verkehrsteilnehmergruppen ansprechen und durch diverse Medienformen umgesetzt werden können. Auch die Durchführung von praktischen Übungen ist förderfähig.

Art und Umfang der Förderung

Dieses Förderprogramm gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse als Projektförderung zur Deckung der Ausgaben für einzelne, abgegrenzte Maßnahmen. Die Zuwendung erfolgt grundsätzlich als Teilfinanzierung (Fehlbedarfsfinanzierung) und ist auf einen Höchstbetrag begrenzt. Der Förderzeitraum ist in der Regel auf ein Haushaltsjahr beschränkt.

Bedingungen und Anforderungen

Um förderfähig zu sein, müssen Projekte bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter eine detaillierte Beschreibung und Finanzierungsdarstellung sowie die Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften. Ein vorzeitiger Projektbeginn ist grundsätzlich ausgeschlossen und die erstellten Medien bedürfen der Genehmigung des BMDV.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt elektronisch per E-Mail an das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt grundsätzlich nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist, kann aber bei Verzicht auf Rechtsbehelf früher erfolgen.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie über die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Senkung der Straßenverkehrsunfälle (FöRilVuSt2023) vom 15. August 2023. Diese Richtlinie trat am 1. September 2023 in Kraft und gilt für fünf Jahre, wobei sie die vorherige Richtlinie von 2018 ersetzt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.09.2025

Offen bis

Offen bis:

31.08.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland (bundesweit mit Möglichkeit regionaler/lokaler Modellprojekte)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Bildung und Berufsbildung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Sensibilisierungskampagnen, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Umsetzung, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Verwaltet von:

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)

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