Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans
Dieses Förderprogramm des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt nichtinvestive Projekte im Bereich des Radverkehrs, die zur Umsetzung des „Nationalen Radverkehrsplans 3.0“ (NRVP 3.0) beitragen. Es bietet Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Informationskampagnen, Wettbewerbe und koordinierende Maßnahmen, um den Radverkehr in Deutschland zu stärken. Die Förderung zielt darauf ab, übertragbare Ideen und Konzepte zu entwickeln, die einen nachhaltigen Beitrag zur Mobilitätswende leisten.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt erläutert die Förderberechtigung des Programms, die sich an juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts richtet. Es werden die geografische Abdeckung innerhalb Deutschlands sowie die strategischen Ziele zur Förderung des Radverkehrs im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans 3.0 dargelegt.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt beleuchtet die förderfähigen Projektarten und Aktivitäten, die sich auf nicht investive Maßnahmen im Bereich des Radverkehrs konzentrieren. Er präzisiert die unterstützten Sektoren und Projektphasen, wobei der Erkenntnisgewinn und die Übertragbarkeit der Ergebnisse von zentraler Bedeutung sind.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt beleuchtet die finanzielle Unterstützung, die hauptsächlich in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses erfolgt. Es werden die unterschiedlichen Förderquoten, die von der Art des Antragstellers und des Projekts abhängen, sowie die maximale Projektlaufzeit detailliert.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Bedingungen für Antragstellende und Projekte, einschließlich allgemeiner Zulassungskriterien, spezifischer Antragsbedingungen sowie wichtiger rechtlicher und finanzieller Bestimmungen. Zudem werden Regeln für Kooperationen und Einschränkungen für finanziell angeschlagene Unternehmen behandelt.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt beschreibt den zweistufigen Antragsprozess, der mit der Einreichung von Projektskizzen beginnt und in einem förmlichen Antrag mündet. Er erläutert zudem das Bewertungs- und Auswahlverfahren, wobei die Rolle eines Sachverständigenbeirats hervorgehoben wird.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt legt den rechtlichen Rahmen und die offiziellen Dokumente dar, die das Förderprogramm regeln. Er identifiziert die spezifische Richtlinie, die das Programm etabliert, sowie die übergeordneten Bundeshaushaltsgesetze, die dessen ordnungsgemäße Umsetzung und Aufsicht gewährleisten.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (bis zu 30.000 € als Festbetrag möglich)
Einsendeschluss:
01.08.2025
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Deutschland
Sektoren:
Verkehr und Logistik, Forschung und Entwicklung
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Verwaltet von:
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Zusätzliche Partner:
Beirat „Radverkehr“