Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie weiterer Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich nachhaltiger Pflanzenproduktion
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer. Ziel ist es, durch systematische und anwendungsbezogene Informationen nachhaltige und innovative pflanzenbauliche Maßnahmen in der Praxis zu etablieren. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und unterstützt die rasche Umsetzung von Forschungsergebnissen in die landwirtschaftliche Praxis.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm richtet sich an natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland, die als Anbieter von Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen agieren. Begünstigte sind Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion sowie der Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die als Demonstrationsbetriebe oder Teilnehmer an Qualifikations- und Informationsmaßnahmen mitwirken. Ziel ist die Etablierung nachhaltiger und innovativer pflanzenbaulicher Maßnahmen durch gezielten Wissens- und Technologietransfer.
Was wird gefördert
Gefördert werden Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie begleitende Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer, die sich auf pflanzenbauliche Fragestellungen in der Landwirtschaft und im Gartenbau konzentrieren. Dies umfasst innovative Anbausysteme, Pflanzengesundheit, Bodenschutz und Ressourceneffizienz. Die Förderfähigkeit von Ausgaben ist spezifisch geregelt, wobei vorhabenspezifische Mehraufwendungen bis zu 100 Prozent bezuschusst werden können und Investitionen auf 100.000 Euro über drei Steuerjahre begrenzt sind.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, die grundsätzlich als Projektförderung auf Ausgabenbasis gewährt werden, in begründeten Fällen auch als Vollfinanzierung. Die Zuwendungen können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben oder Kosten abdecken. Für Investitionen gilt eine Höchstgrenze von 100.000 Euro über einen Zeitraum von drei Steuerjahren. Die maximale Projektlaufzeit beträgt sechs Jahre.
Bedingungen und Anforderungen
Das Programm stellt spezifische Anforderungen an Antragsteller und Begünstigte, einschließlich eines zweistufigen Antragsverfahrens und detaillierter Konzeptbeschreibungen. Die Förderung unterliegt der Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und erfordert Transparenz sowie die Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorgaben. Zudem sind Kooperationen unter Beachtung von Vergabevorschriften möglich.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig und wettbewerblich. Interessierte können Projektskizzen im Rahmen thematischer Ausschreibungen über das elektronische Antragssystem easy-Online einreichen. Nach einer positiven Bewertung der Skizze folgt eine Aufforderung zur Einreichung eines detaillierten Förderantrags. Die Auswahl erfolgt basierend auf inhaltlicher Qualität und Verfügbarkeit der Haushaltsmittel, wobei externe Experten hinzugezogen werden können.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf einer Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 8. August 2024. Es wird durch die Bundeshaushaltsordnung (BHO), das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und die EU-Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor sowie spezifische EU-Verordnungen für den Agrarmarkt geregelt. Offizielle Texte sind über den BLE-Formularschrank und den Bundesanzeiger zugänglich.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
100.000 €
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Germany
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Begünstigte:
Agriculture, forestry & fishing + Food production
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Markteinführung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Verwaltet von:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Zusätzliche Partner:
Erzeugergruppierungen oder -organisationen