Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Technologie- und Wissenstransfer im Bereich der nachhaltigen Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Wissenslücken für umweltgerechte, ökonomisch existenzfähige und sozial verantwortliche Wirtschaftsformen zu schließen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und richtet sich an Forschungseinrichtungen und Unternehmen in Deutschland.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an Forschungseinrichtungen und Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in der nachhaltigen Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte in Deutschland tätig sind. Auch Nichtregierungsorganisationen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und Verbände können unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungsempfänger sein.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer, die sich auf nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte konzentrieren. Dies umfasst verschiedene Entwicklungsstadien von der Grundlagenforschung bis zur experimentellen Entwicklung und spezifische thematische Bereiche.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und deckt einen signifikanten Anteil der beihilfefähigen Kosten ab, wobei die genaue Förderhöhe von der Art des Forschungsvorhabens und der Unternehmensgröße abhängt. Es gibt spezifische Obergrenzen für die Beihilfeintensität und Förderhöchstbeträge, insbesondere für Demonstrationsvorhaben.
Bedingungen und Anforderungen
Für Antragsteller und Projekte gelten spezifische Voraussetzungen, darunter ein erhebliches Bundesinteresse, der Nachweis von Qualifikation und Kapazitäten sowie die Gewährleistung des Wissenstransfers. Die Kumulierung mit anderen Förderungen ist möglich, muss aber EU-beihilferechtliche Höchstgrenzen beachten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren beginnt grundsätzlich mit der Einreichung einer Skizze im Rahmen von Förderaufrufen des BMEL oder als Initiativskizze. Die Auswahl erfolgt in einem wettbewerblichen Verfahren nach inhaltlicher Qualität. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wird empfohlen.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für dieses Förderprogramm ist eine Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Die Förderpraxis orientiert sich an verschiedenen nationalen und europäischen Verordnungen, insbesondere an der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU und der Verordnung für den Agrar- und Forstsektor.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 100% der beihilfefähigen Kosten für Grundlagenforschung sowie Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen; bis zu 50% für industrielle Forschung und Durchführbarkeitsstudien; bis zu 25% für experimentelle Entwicklung. Beihilfeintensitäten können auf bis zu 80% angehoben werden. Max. 100.000 € für Investitionen bei Demonstrationsprojekten.
Offen bis:
30.06.2030
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Bundesrepublik Deutschland
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Landwirtschaft, Lebensmittelwirtschaft
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Verwaltet von:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)