Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt zukunftsweisende Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie den Technologie- und Wissenstransfer in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft, einschließlich Aquakultur. Dieses Programm zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Sektors durch die Schließung von Wissenslücken und die Förderung innovativer Verfahren zu stärken.

Wer wird gefördert

Forschungseinrichtungen und Unternehmen, darunter KMU und Großunternehmen, sowie NGOs und Verbände mit Sitz in Deutschland, können Förderung für Projekte im ökologischen Land- und Lebensmittelbau beantragen. Das Programm zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit und Nachhaltigkeit ökologischer Produktionssysteme zu verbessern und so einen erheblichen Beitrag zu gesellschaftlichen und sozialen Leistungen zu leisten.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt vielfältige Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie den Technologie- und Wissenstransfer in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft. Dies umfasst Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien in Bereichen wie Pflanzenbau, Tierhaltung, Verarbeitung, Ernährung und rechtliche Rahmenbedingungen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei die Höhe von der Art des Vorhabens und dem wirtschaftlichen Eigeninteresse abhängt und bis zu 100% der zuwendungsfähigen Kosten betragen kann. Es gibt spezifische Förderintensitäten und -schwellenwerte je nach Forschungsart und Unternehmensgröße.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen ein erhebliches Bundesinteresse des Vorhabens, Neuartigkeit und einen erheblichen Vorteil gegenüber herkömmlichen Verfahren nachweisen. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein, und ein Wissenstransfer der Forschungsergebnisse in die Praxis ist zu gewährleisten. Zudem müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sein und die Verwendung der Mittel ordnungsgemäß nachweisbar sein.

Antragsverfahren

Anträge müssen schriftlich und vor Projektbeginn gestellt werden, entweder im Rahmen spezifischer Bekanntmachungen oder als Initiativskizzen zu den auf den BLE-Internetseiten veröffentlichten Förderbereichen. Die Auswahl erfolgt grundsätzlich im wettbewerblichen Verfahren nach inhaltlicher Qualität.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der Richtlinie des BMEL zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im ökologischen Land- und Lebensmittelbau, gestützt auf die Bundeshaushaltsordnung und spezifische EU-Beihilfeverordnungen. Diese Grundlagen schaffen den rechtlichen Rahmen für die Programmumsetzung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

55.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

30.06.2030

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung, Verkehr und Logistik

Begünstigte

Begünstigte:

Agriculture, forestry & fishing + Food production

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Piloterprobung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Verwaltet von:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

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