Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt zukunftsweisende Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie den Technologie- und Wissenstransfer in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft, einschließlich Aquakultur. Dieses Programm zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Sektors durch die Schließung von Wissenslücken und die Förderung innovativer Verfahren zu stärken.
Wer wird gefördert
Forschungseinrichtungen und Unternehmen, darunter KMU und Großunternehmen, sowie NGOs und Verbände mit Sitz in Deutschland, können Förderung für Projekte im ökologischen Land- und Lebensmittelbau beantragen. Das Programm zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit und Nachhaltigkeit ökologischer Produktionssysteme zu verbessern und so einen erheblichen Beitrag zu gesellschaftlichen und sozialen Leistungen zu leisten.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt vielfältige Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie den Technologie- und Wissenstransfer in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft. Dies umfasst Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien in Bereichen wie Pflanzenbau, Tierhaltung, Verarbeitung, Ernährung und rechtliche Rahmenbedingungen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei die Höhe von der Art des Vorhabens und dem wirtschaftlichen Eigeninteresse abhängt und bis zu 100% der zuwendungsfähigen Kosten betragen kann. Es gibt spezifische Förderintensitäten und -schwellenwerte je nach Forschungsart und Unternehmensgröße.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen ein erhebliches Bundesinteresse des Vorhabens, Neuartigkeit und einen erheblichen Vorteil gegenüber herkömmlichen Verfahren nachweisen. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein, und ein Wissenstransfer der Forschungsergebnisse in die Praxis ist zu gewährleisten. Zudem müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sein und die Verwendung der Mittel ordnungsgemäß nachweisbar sein.
Antragsverfahren
Anträge müssen schriftlich und vor Projektbeginn gestellt werden, entweder im Rahmen spezifischer Bekanntmachungen oder als Initiativskizzen zu den auf den BLE-Internetseiten veröffentlichten Förderbereichen. Die Auswahl erfolgt grundsätzlich im wettbewerblichen Verfahren nach inhaltlicher Qualität.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der Richtlinie des BMEL zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im ökologischen Land- und Lebensmittelbau, gestützt auf die Bundeshaushaltsordnung und spezifische EU-Beihilfeverordnungen. Diese Grundlagen schaffen den rechtlichen Rahmen für die Programmumsetzung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
55.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
30.06.2030
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Deutschland
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung, Verkehr und Logistik
Begünstigte:
Agriculture, forestry & fishing + Food production
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Piloterprobung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Verwaltet von:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)