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Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025

Dieses Förderprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland beim Umbau und Neubau von Ställen für die Schweinehaltung. Ziel ist die Verbesserung der Tierhaltungsbedingungen durch die Erfüllung von Tierwohl-Premiumanforderungen. Es handelt sich um einen Zuschuss, der gestaffelt nach Investitionsvolumen gewährt wird und an bestimmte Tierwohl-Standards geknüpft ist.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und Geografische Abdeckung

Das Förderprogramm richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland, die Investitionen in die Schweinehaltung tätigen, um die Haltungsbedingungen der Tiere zu verbessern. Ziel ist es, den Umbau der Tierhaltung zu fördern, indem die Einhaltung von Tierwohl-Premiumanforderungen unterstützt wird. Es sind landwirtschaftliche Betriebe jeder Rechtsform antragsberechtigt, die bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich Betriebsführung und Tierschutz einhalten.

Was wird gefördert: Projekte und Aktivitäten

Das Programm fördert Investitionsvorhaben in der Schweinehaltung, die auf die Verbesserung des Tierwohls abzielen. Dies umfasst den Bau, Umbau oder Ersatzbau von Ställen sowie den Erwerb notwendiger technischer Einrichtungen und Planungsleistungen. Es gibt klare Kriterien für förderfähige und ausgeschlossene Kosten, um sicherzustellen, dass die Mittel zweckgebunden eingesetzt werden.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und ist in ihrer Höhe gestaffelt, abhängig vom Investitionsvolumen. Es gibt klare Obergrenzen für die förderfähigen Ausgaben pro Betrieb. Die Kumulierung mit anderen Beihilfen ist unter bestimmten Bedingungen möglich, um eine effektive Unterstützung sicherzustellen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Bewilligung und den Erhalt der Förderung sind verschiedene rechtliche, administrative und operative Bedingungen zu erfüllen. Dazu gehören die Einhaltung von Tierschutzvorschriften, Genehmigungen und die Zustimmung zu Prüf- und Veröffentlichungspflichten. Auch die Kumulierung mit anderen Förderungen unterliegt spezifischen Regeln.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig und erfolgt über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mittels des elektronischen Antragssystems easy-Online. Antragsteller müssen verschiedene Nachweise erbringen und Einwilligungen erteilen, um eine reibungslose Bearbeitung und Prüfung zu gewährleisten.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Die rechtliche Grundlage gewährleistet die Konformität mit nationalen Haushaltsvorschriften und EU-Beihilferechten, wobei die Genehmigung durch die Europäische Kommission eine Voraussetzung für die Gewährung von Zuwendungen darstellt.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1,950,000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2030

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Agriculture, forestry & fishing

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Verwaltet von: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Website: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)