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T(h)ür Tierwohl
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Förderprogramm T(h)ür Tierwohl unterstützt Landwirte in Thüringen bei der Einführung und Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren. Es bietet Zuschüsse für die Sommerweidehaltung von Rindern, tiergerechte Schweinehaltung und die Zucht seltener Nutztierrassen, um verfahrensbedingte Mehrkosten auszugleichen.

Wer wird gefördert

Das Programm T(h)ür Tierwohl richtet sich an aktive landwirtschaftliche Betriebsinhaber in Thüringen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Thüringen ausüben und ihren Betrieb selbst bewirtschaften. Es zielt darauf ab, die Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren zu unterstützen und so das Tierwohl sowie eine nachhaltige Agrarproduktion zu fördern.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm T(h)ür Tierwohl unterstützt gezielt Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls in der Rinder- und Schweinehaltung sowie die Zucht seltener oder gefährdeter einheimischer Nutztierrassen. Es deckt laufende, verfahrensbedingte Mehrkosten ab, die durch die Einhaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren entstehen.

Art und Umfang der Finanzierung

Die Zuwendung erfolgt als jährlicher, nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung mit Festbetragsfinanzierung. Die Höhe der Förderung variiert je nach Tierart und Nutzung und wird pro Großvieheinheit (GVE) bemessen. Es sind Mindestförderbeträge pro Maßnahme festgelegt, und für bestimmte Schweinemaßnahmen gibt es eine Förderobergrenze pro Antragsteller.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung im Rahmen von T(h)ür Tierwohl gelten spezifische Bedingungen hinsichtlich der Haltung der Tiere und Flächen, der Dauer der Verpflichtung und der Einhaltung von EU- und nationalen Agrarvorschriften. Antragsteller müssen ihren Betrieb aktiv bewirtschaften und sind an strenge Kontroll- und Transparenzpflichten gebunden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für T(h)ür Tierwohl erfolgt ausschließlich digital über das Antragsportal PORTIA. Es umfasst ein Bewilligungsverfahren im Vorjahr des Verpflichtungsbeginns und ein jährliches Auszahlungsverfahren im Folgejahr. Die Anträge werden auf Zulässigkeit und Erfüllung von Mindestkriterien geprüft, und eine Reihenfolge der Projekte wird bei Budgetüberschreitung festgelegt.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm T(h)ür Tierwohl wird durch eine spezifische Richtlinie des Freistaates Thüringen legitimiert und basiert auf umfassenden europäischen und nationalen Rechtsvorschriften der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Diese legen den Rahmen für die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Fördermittel fest.

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Übersicht der Förderung

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.09.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Thüringen (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Agriculture and Agribusiness

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Verwaltet von: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Website: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)