Förderung der Jugendfreiwilligendienste

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten. Ziel ist es, die Ausbildungs-, Berufs- und Studierfähigkeit junger Menschen zu verbessern und ihre Schlüsselkompetenzen sowie Persönlichkeitsbildung zu fördern.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an zugelassene Träger von Jugendfreiwilligendiensten im Land Brandenburg. Das übergeordnete Ziel ist es, die berufliche Orientierung, die Ausbildungs-, Berufs- und Studierfähigkeit junger Menschen durch gezielte praktische Tätigkeiten und pädagogische Begleitung zu verbessern.

Was wird gefördert

Das Programm bezuschusst die Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten in verschiedenen gemeinnützigen Bereichen wie Natur- und Umweltschutz, Kultur, Denkmalpflege, Sport sowie Kinder- und Jugendhilfe. Die Förderung deckt dabei spezifische Kosten wie Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträge der Freiwilligen ab.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, dessen Höhe sich nach der Art des Jugendfreiwilligendienstes und der Anzahl der Teilnahmemonate richtet. Anträge unter einer Förderhöhe von 50.000 Euro werden nicht bewilligt. Die maximale Förderdauer beträgt grundsätzlich ein Jahr pro Dienst.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung müssen Träger und Freiwillige spezifische Kriterien erfüllen, darunter die Gewährleistung pädagogischer Betreuung und die Einhaltung wichtiger rechtlicher und ethischer Grundsätze. Zudem gelten Transparenzpflichten und Regelungen bezüglich staatlicher Beihilfen.

Antragsverfahren

Die Antragsstellung erfolgt online über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu bestimmten Stichtagen. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Einbeziehung eines fachlichen Votums. Die Auszahlung erfolgt im Vorschussprinzip.

Rechtsgrundlage

Die Grundlage des Förderprogramms bildet die Gemeinsame Richtlinie der zuständigen Brandenburger Ministerien zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste im Land Brandenburg aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Es gelten zudem EU-Verordnungen und nationale Gesetze wie die Landeshaushaltsordnung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 530,93 € pro Teilnahmemonat

Offen bis

Offen bis:

31.08.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Brandenburg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Kultureinrichtungen, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Jugendfreiwilligendienste, Soziale Dienste, Umwelt- und Naturschutz, Kultur, Denkmalpflege, Sport

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)

Verwaltet von:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

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