Generationsgerechte und barrierefreie Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und Mietwohnungsneubau (MietwohnungsbauförderR)
Das Land Brandenburg fördert die Schaffung von generationsgerechtem und barrierefreiem Mietwohnraum durch Modernisierung, Instandsetzung und Neubau. Das Programm zielt darauf ab, Wohnbedürfnisse von Familien, Senioren, Studierenden und Menschen mit Behinderungen zu erfüllen und eine nachhaltige Stadtentwicklung zu unterstützen. Es bietet Darlehen und Zuschüsse für qualifizierte Antragsteller.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an natürliche und juristische Personen, die als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte generationsgerechten Mietwohnraum im Land Brandenburg schaffen oder anpassen möchten. Die Maßnahmen müssen innerhalb spezifischer innerstädtischer Gebietskulissen liegen, und es ist eine angemessene Eigenleistung zu erbringen. Zielgruppen sind insbesondere Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren, Studierende, Auszubildende sowie Personen in sozialen Notlagen.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert eine breite Palette von Maßnahmen im Bereich des Mietwohnungsbaus und der -anpassung, einschließlich Modernisierung, Instandsetzung, Neubau und barrierefreiem Ausbau. Die förderfähigen Kosten umfassen Ausgaben gemäß DIN 276 für Bauwerke und technische Anlagen. Der Fokus liegt auf Projekten, die zur dauerhaften Wohnungsversorgung beitragen und soziale sowie gemeinnützige Zwecke verfolgen.
Art und Umfang der Finanzierung
Das Förderprogramm bietet Finanzierung in Form von Darlehen und Zuschüssen, deren Höhe sich nach der Art der Maßnahme und der Objektwirtschaftlichkeit richtet. Die Darlehen sind zinsfrei für eine Dauer von 25 oder 35 Jahren und müssen dinglich abgesichert werden. Die Förderhöhe variiert je nach Maßnahme und Fläche.
Bedingungen und Anforderungen
Das Förderprogramm im Land Brandenburg unterliegt spezifischen Bedingungen hinsichtlich der Antragsberechtigung, der Lage des Bauvorhabens und der Eigenleistungen. Es sind bestimmte Vorgaben zu Mietpreisen, Belegungsbindungen und der Bauausführung zu beachten, um generationsgerechten und sozial verträglichen Wohnraum zu gewährleisten.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess beginnt mit der fortlaufenden Einreichung des Antragsformulars bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Die Bewilligungsstelle trifft die Entscheidungen nach pflichtgemäßem Ermessen, wobei bestimmte Vorhaben priorisiert werden. Die Auszahlung der bewilligten Darlehen erfolgt in Raten nach Baufortschritt, wobei Zuschüsse vorrangig ausgezahlt werden.
Rechtsgrundlagen
Das Förderprogramm ist auf eine umfassende rechtliche Basis gestützt, die das Brandenburger Wohnraumförderungsgesetz und weitere relevante Vorschriften umfasst. Die Förderung wird als Ausgleichsleistung für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Einklang mit EU-Beihilferegeln gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, und die Bewilligungsstelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.
Sonstige Förderbestimmungen
Das Programm erlaubt die Kombination mit weiteren Förderprogrammen zur Sicherung der Gesamtfinanzierung, sofern dies dem Förderziel dient und die Objektwirtschaftlichkeit nicht beeinträchtigt wird. Es gelten zudem Bestimmungen zur Vergabe von Aufträgen und zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung, sowie Regelungen zur Absicherung der Förderung durch Grundpfandrechte und zur Rückforderung bei Vertragsverstößen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
3.700,00 € je Quadratmeter Wohnfläche
Einsendeschluss:
31.12.2025
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Brandenburg (innerstädtische Sanierungs- und Entwicklungsgebiete, Vorranggebiete Wohnen, Konsolidierungsgebiete der Wohnraumförderung)
Sektoren:
Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung, Produktentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL)
Verwaltet von:
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)