IBB Wohnungsneubaufonds – Soziale Wohnraumförderung des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaus in Berlin

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Hybrid

Das Land Berlin fördert mit dem IBB Wohnungsneubaufonds die Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen zu sozialverträglichen Mieten. Das Programm unterstützt Neubau, Aus-/Umbau und Nutzungsänderungen von Bestandsimmobilien zu Wohnraum durch zinslose Darlehen und einmalige Zuschüsse, um die soziale Wohnraumversorgung zu verbessern.

Wer wird gefördert

Das Programm richtet sich an Eigentümer und Verfügungsberechtigte, die in Berlin sozialen Miet- und Genossenschaftswohnraum schaffen möchten. Ziel ist die nachhaltige Erhöhung des Wohnungsangebots, insbesondere für einkommensschwache Haushalte, und die Stärkung sozial stabiler Bewohnerstrukturen im Land Berlin.

Was wird gefördert

Das Programm fördert die Neuschaffung von preisgünstigem Wohnraum im Geschosswohnungsbau durch Neubau, Aus- oder Umbau von Bestandsgebäuden, Nutzungsänderungen sowie den Kauf neu zu errichtender Immobilien. Darüber hinaus werden zusätzliche Zuschüsse für spezielle Maßnahmen wie Aufzugsanlagen, barrierefreies Bauen und klimagerechten Wohnungsbau gewährt.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt hauptsächlich in Form von zinslosen Darlehen und einmaligen Zuschüssen. Die Darlehenshöhe hängt vom Bodenwert und dem gewählten Fördermodell ab, mit einer maximalen Laufzeit von 30 Jahren. Zusätzlich gibt es Regelungen zur Verzinsung, Tilgung und einem Verwaltungskostenbeitrag.

Bedingungen und Anforderungen

Das Programm ist an strenge Bedingungen geknüpft, darunter Belegungs- und Mietbindungen für 30 Jahre, die Verpflichtung zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben. Zudem müssen bestimmte technische und qualitative Standards erfüllt werden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren beginnt mit einer formlosen Antragstellung zur Programmaufnahme bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Die Bewilligungsentscheidung und Verwaltung der Fördermittel obliegen der Investitionsbank Berlin (IBB). Nach der Auszahlung sind umfassende Verwendungsnachweise zu erbringen.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf den Verwaltungsvorschriften für die soziale Wohnraumförderung des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaus in Berlin (WFB 2023). Es ist eingebettet in umfassendere gesetzliche Rahmenbedingungen und beihilferechtliche Bestimmungen, die die Durchführung und Legitimität der Förderung regeln.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 5.300 € pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche plus zusätzliche Zuschüsse

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Berlin (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Verwaltet von:

Investitionsbank Berlin (IBB)

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