Schienengüterinfrastruktur
Das Land Brandenburg förderte Investitionen in die Schienengüterinfrastruktur, um Logistikzentren und Standorte des Kombinierten Verkehrs besser zu erschließen. Dieses Programm zielte darauf ab, den intermodalen Gütertransport zu stärken und Engpässe im Schienennetz zu beseitigen. Die Unterstützung erfolgte in Form von Zuschüssen für Eisenbahninvestitionen sowie Konzepte und Machbarkeitsstudien.
Wer wird gefördert: Antragsteller und Ziele der Schienengüterinfrastrukturförderung
Das Land Brandenburg unterstützt kommunale Gebietskörperschaften sowie öffentliche und private Betreiber von Schieneninfrastruktur bei Investitionen zur Stärkung des intermodalen Gütertransports. Ziel ist die Verbesserung der Anbindung von Logistikzentren und die Beseitigung von Engpässen im Schienennetz Brandenburgs.
Was wird gefördert: Maßnahmen und förderfähige Kosten
Das Förderprogramm konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung der Eisenbahninfrastruktur. Dies umfasst sowohl direkte Investitionen als auch die Finanzierung von Konzepten und Machbarkeitsstudien zur Optimierung der Verkehrsträgervernetzung und digitalen Infrastruktur im Güterverkehr.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, wobei die Förderhöhe je nach Art der Maßnahme variiert. Eisenbahninvestitionen können bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten, während Konzepte und Machbarkeitsstudien mit bis zu 90 Prozent gefördert werden können.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an spezifische Voraussetzungen geknüpft, die von der wirtschaftlichen und rechtlichen Tragfähigkeit der Maßnahme bis hin zu Beihilferegelungen reichen. Die Maßnahmen müssen zudem in das jährliche Förderprogramm der Bewilligungsbehörde aufgenommen werden.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Schienengüterinfrastrukturförderung beginnt mit der jährlichen Anmeldung der Vorhaben, die dann in ein Jahresförderprogramm aufgenommen werden. Der Antrag selbst wird beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) eingereicht und durchläuft eine detaillierte Prüfung.
Rechtsgrundlage der Förderung
Das Förderprogramm ist durch die Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest) etabliert. Es basiert auf verschiedenen nationalen Gesetzen und Haushaltsvorschriften sowie relevanten EU-Beihilferegelungen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
bis zu 80 Prozent (Investitionen), bis zu 90 Prozent (Konzepte und Machbarkeitsstudien)
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Brandenburg (Germany)
Sektoren:
Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie
Begünstigte:
Transportation & Logistics, Infrastructure
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Machbarkeitsstudie, Planung, Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Verwaltet von:
Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV)
Zusätzliche Partner:
VBB GmbH, Eisenbahnbundesamt