Erhaltung und Verbesserung von Eisenbahninfrastruktur der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Güterverkehr (NE-Infrastrukturförderung NRW)
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur nicht bundeseigener Eisenbahnen, um den Schienengüterverkehr zu stärken und die Umwelt zu entlasten. Zuschüsse werden für Ersatz, Erneuerung, Ausbau und Neubau von Schienenwegen sowie zugehörige Planungskosten gewährt. Ziel ist die Steigerung der Leistungsfähigkeit des Schienengüterverkehrs und die Verbesserung des Mobilitäts- und Transportsystems.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und Reichweite
Dieses Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen zielt darauf ab, den Schienengüterverkehr zu stärken und somit einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Entlastung der Straßeninfrastruktur zu leisten. Förderberechtigt sind öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen, die Investitionen in ihre Schienenwege planen. Die Förderung konzentriert sich dabei ausschließlich auf Projekte innerhalb Nordrhein-Westfalens.
Was wird gefördert: Projekte und Aktivitäten
Das Programm unterstützt eine breite Palette von Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur, die hauptsächlich dem Schienengüterverkehr dienen. Dies umfasst sowohl bauliche Maßnahmen als auch deren Planungskosten. Bestimmte Ausgaben und Infrastrukturen sind jedoch von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen mit spezifischen Förderquoten, die je nach Art der Maßnahme und Lage variieren. Es gibt keine festen Höchstbeträge pro Projekt, sondern Obergrenzen basierend auf pro Tonne erwarteten Schienengüterverkehrsaufkommens für bestimmte Maßnahmen. Die Programmlaufzeit ist bis zum 30. Juni 2027 begrenzt.
Bedingungen und Anforderungen
Das Programm unterliegt spezifischen rechtlichen und administrativen Bedingungen, die von der Antragsstellung bis zur Projektdurchführung reichen. Besondere Beachtung gilt den europäischen Beihilferegeln, insbesondere der AGVO, und den Anforderungen an die Nachweisführung des Schienengüterverkehrsaufkommens. Es gibt zudem klare Regeln zur Kumulierung von Fördermitteln und dem Verbot der Doppelförderung.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung ist jährlich bis zum 31. Oktober beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen schriftlich einzureichen. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung der Antragsunterlagen und bei Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlagen des Förderprogramms
Die NE-Infrastrukturförderung NRW basiert auf einer spezifischen Landesrichtlinie und ist in eine Vielzahl von Landes-, Bundes- und EU-Gesetzen sowie Verordnungen eingebettet, die ihre Gültigkeit und den Rahmen für die Gewährung der Beihilfen sicherstellen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Ergänzende Landesförderung: bis zu 40% (außerhalb Binnenhäfen) / 30% (innerhalb Binnenhäfen). Direkte Landesförderung: bis zu 75% der förderfähigen Ausgaben; max. 60,00 EUR/Tonne/Jahr (Neubau) und 40,00 EUR/Tonne/Jahr (Ausbau); Planungskosten max. 75% der förderfähigen Planungskosten (bis zu 13% der Baukosten).
Einsendeschluss:
31.10.2025
Offen bis:
30.06.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Verkehr und Logistik, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Eisenbahninfrastruktur, Schienengüterverkehr
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von:
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Zusätzliche Partner:
Eisenbahn-Bundesamt