Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014)

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
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Das Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) im Land Bremen unterstützt Unternehmen bei förderungswürdigen Investitionen durch Darlehen und Zuschüsse. Es zielt darauf ab, betriebs- und volkswirtschaftlich sinnvolle Vorhaben zu fördern, insbesondere die Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie die Verbesserung des Umweltschutzes.

Wer wird gefördert

Das Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) richtet sich an Unternehmen verschiedenster Größen und Branchen im Land Bremen, die betriebs- und volkswirtschaftlich förderungswürdige Investitionen planen. Ziel ist die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur durch die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen sowie die Förderung von Umweltschutzmaßnahmen.

Was wird gefördert

Das Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) fördert ein breites Spektrum an Investitionsvorhaben von Unternehmen, darunter die Errichtung, Erweiterung oder Diversifizierung von Betriebsstätten sowie Umweltschutzmaßnahmen. Auch nicht-investive Beratungsleistungen für KMU sind förderfähig. Die Förderung zielt auf die Anschaffung und Herstellung von Anlagegütern ab, wobei bestimmte Kosten und Güter ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Das Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) bietet Unternehmen im Land Bremen eine flexible Finanzierungsstruktur durch Investitionsdarlehen, sachkapitalbezogene Investitionszuschüsse und Zinsverbilligungen. Die Höhe der Förderung variiert je nach Vorhaben, Unternehmensgröße und Investitionsort, wobei auch Bonusförderungen für die Schaffung von Frauenarbeits- und Ausbildungsplätzen vorgesehen sind.

Bedingungen und Anforderungen

Für eine erfolgreiche Förderung durch das Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) müssen Antragsteller diverse Bedingungen erfüllen, darunter spezifische Anforderungen an die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen, die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen und besondere Regelungen bei Konsortien oder Budgetbeschränkungen. Auch EU-Beihilferechte und Umweltauflagen spielen eine Rolle.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) erfordert die Einreichung von Anträgen bei den zuständigen lokalen Stellen in Bremen oder Bremerhaven, die eine Vorprüfung durchführen und Stellungnahmen einholen. Die Bewilligungsentscheidung wird nach einer umfassenden Prüfung der Förderfähigkeit und der volks- sowie betriebswirtschaftlichen Vertretbarkeit getroffen.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage des Landesinvestitionsförderprogramms (LIP 2014) bildet eine Richtlinie der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, die durch EU-Beihilferecht und nationale Bestimmungen wie die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) ergänzt wird. Diese Dokumente legen die Förderbedingungen und -mechanismen fest.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.500.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bremen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Unternehmen des Handwerks, des Handels, der Industrie, des Dienstleistungsgewerbes sowie sonstige Gewerbetreibende.

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Prozessoptimierung, Produktentwicklung, Kapazitätsaufbau, Planung, Skalierung, Markteinführung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa (Land Bremen), Bundesrepublik Deutschland, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Verwaltet von:

Bremer Aufbau-Bank GmbH, BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH

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