Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) – Beratungskostenzuschüsse

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) – Beratungskostenzuschüsse des Landes Bremen bietet KMU in Bremen finanzielle Unterstützung. Es fördert externe Beratungsleistungen für Unternehmensgründung und -führung, die für die Weiterentwicklung des Unternehmens entscheidend sind. Das Programm hebt sich durch seine spezifische Ausrichtung auf nicht-investive Unternehmensaktivitäten und die Möglichkeit, bis zu 15.000 € pro Projekt als Zuschuss zu erhalten, hervor.

Wer wird gefördert?

Das Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen. Die Förderung zielt darauf ab, diese Unternehmen bei wichtigen Beratungsmaßnahmen zur Unternehmensgründung oder -führung zu unterstützen und deren Entwicklung zu fördern.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert externe Beratungsleistungen, die für die Unternehmensentwicklung von KMU in Bremen von Bedeutung sind. Hierzu gehören Beratungen zu wirtschaftlichen, technologischen, finanziellen und organisatorischen Problemen, insbesondere im Kontext von Existenzgründungen, Umweltschutzmaßnahmen und der Einführung neuer Technologien. Nicht förderfähig sind spezifische bauliche, technische oder steuerberatende Leistungen sowie allgemeine Rechtsberatung.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen für Beratungsleistungen. Der maximale Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, begrenzt auf 15.000 Euro pro Projekt. Insgesamt können Unternehmen innerhalb von 36 Monaten bis zu 50.000 Euro an Beratungskostenzuschüssen erhalten. Die Beratungsmaßnahme sollte in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung abgeschlossen werden.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und die Durchführung der geförderten Beratungsmaßnahmen sind spezifische Bedingungen zu beachten. Dazu gehören die Stellung des Antrags vor Beginn der Maßnahme, die Einhaltung eines dreimonatigen Durchführungszeitraums und die Nicht-Kumulierbarkeit mit anderen öffentlichen Finanzierungshilfen. Es gibt auch klare Vorgaben zu den förderfähigen und nicht förderfähigen Kostenbestandteilen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einfach und erfordert die Einreichung des Antrags vor Beginn der geplanten Beratungsmaßnahme. Die Entscheidung über die Förderung basiert auf der volkswirtschaftlichen Förderwürdigkeit und betriebswirtschaftlichen Vertretbarkeit der Maßnahmen. Zuständig für die Antragsbearbeitung sind die Bremer Aufbau-Bank GmbH oder die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der Richtlinie für die Ergänzende Förderung von nicht-investiven Unternehmensaktivitäten, die Beratungskostenzuschüsse regelt. Diese Richtlinie ist seit dem 1. Januar 2022 in Kraft und ist Teil des Landesinvestitionsförderprogramms (LIP 2014) des Landes Bremen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

15.000 €

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bremen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Prozessoptimierung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Land Bremen

Verwaltet von:

Bremer Aufbau-Bank GmbH, BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH

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