Bürgschaften der Freien Hansestadt Bremen (Landesbürgschaften)
Die "Bürgschaften der Freien Hansestadt Bremen" bieten Unternehmen, Freiberuflern und gemeinnützigen Einrichtungen die Möglichkeit, Kredite für Investitionen, Betriebsmittel, Refinanzierungen oder Sanierungen abzusichern. Dieses Programm der Bremer Aufbau-Bank schließt die Lücke bei fehlenden bankmäßigen Sicherheiten und fördert so volkswirtschaftlich erwünschte Vorhaben im Land Bremen.
Wer wird gefördert?
Die Bürgschaften der Freien Hansestadt Bremen richten sich an eine breite Palette von Akteuren der gewerblichen Wirtschaft, Freiberuflern und gemeinnützigen Einrichtungen. Ziel ist die Förderung volkswirtschaftlich erwünschter Vorhaben im Interesse des Landes Bremen, insbesondere wenn bankmäßige Sicherheiten für Kredite nicht ausreichend vorhanden sind.
Was wird gefördert?
Gefördert werden vielfältige Vorhaben durch die Absicherung von Krediten, die für Investitionen, Betriebsmittel, Refinanzierungen, Konsolidierungen sowie Sanierungsmaßnahmen verwendet werden. Dies schließt auch Garantien und sonstige Gewährleistungen ein, um Unternehmen in unterschiedlichen Phasen zu unterstützen.
Art und Umfang der Förderung
Die Bürgschaften werden in Form von Garantien oder Gewährleistungen bereitgestellt. Sie können bis zu 80 Prozent des Kredits oder Ausfalls abdecken, wobei die Bremer Aufbau-Bank Bürgschaften ab 1,25 Millionen Euro übernimmt. Die Laufzeit der Bürgschaft ist begrenzt und soll 15 Jahre nicht übersteigen.
Bedingungen und Anforderungen
Die Vergabe von Bürgschaften ist an spezifische rechtliche, wirtschaftliche und verfahrenstechnische Bedingungen geknüpft, die von Antragstellern und Kreditinstituten zu erfüllen sind. Dazu gehören Kreditwürdigkeit, die Stellung von Sicherheiten und die Einhaltung von EU-Beihilferegeln, insbesondere der De-minimis-Verordnung. Die Zusammenarbeit mit der Bremer Aufbau-Bank (BAB) und die fortlaufende Informationspflicht sind essenziell.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Bremer Landesbürgschaften wird über das Kreditinstitut des Antragstellers abgewickelt. Die Bremer Aufbau-Bank (BAB) ist federführend für die Prüfung und Entscheidung zuständig, wobei eine sorgfältige Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der volkswirtschaftlichen Interessen Bremens erfolgt.
Rechtliche Grundlage
Die Landesbürgschaften basieren auf spezifischen Richtlinien der Freien Hansestadt Bremen, die die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen regeln. Diese Richtlinien gewährleisten die Einhaltung des EU-Beihilferechts und der Landeshaushaltsordnung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 80 Prozent des Kredits oder Ausfalls
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bremen (Land und Stadtgemeinde Bremen)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler, Vereine, Einrichtungen ohne Erwerbszweck
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Prozessoptimierung, Skalierung, Kommerzialisierung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Freie Hansestadt Bremen
Verwaltet von:
Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB)
Zusätzliche Partner:
Kreditinstitute, Senatorin für Finanzen, Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen (aktuell Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa), Senatskanzlei, Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen