Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen – Express
Die „Bürgschaft Express-S“ der Bürgschaftsbank Sachsen ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen in Sachsen eine schnelle Bürgschaftszusage für ihre Kreditfinanzierungen. Dieses Programm zeichnet sich durch eine zügige Bearbeitung und hohe Bürgschaftsquoten aus, um notwendige Investitionen und Betriebsmittel abzusichern.
Wer wird gefördert
Das Programm „Bürgschaft Express-S“ der Bürgschaftsbank Sachsen richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Investitionsort im Freistaat Sachsen haben und seit über zwei Jahren am Markt bestehen. Ziel ist es, fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten für notwendige Finanzierungen zu ersetzen oder zu ergänzen und so die wirtschaftliche Entwicklung sächsischer Unternehmen zu unterstützen.
Was wird gefördert
Dieses Programm unterstützt gewerbliche Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen in materielle Vermögenswerte wie Maschinen, Anlagen und selbstgenutzte gewerbliche Immobilien sowie immaterielle Vermögenswerte wie Warenlager, Betriebsmittel und Avale. Es werden keine Kredite zur Sanierung finanzieller Schwierigkeiten verbürgt.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm stellt Bürgschaften als Finanzinstrument bereit, um Kredite von Hausbanken abzusichern. Die Bürgschaftshöhe kann bis zu 70 Prozent des Kreditbetrags betragen, maximal jedoch 100.000 Euro. Für Betriebsmittelfinanzierungen beträgt die übliche Bürgschaftsquote 60 Prozent. Die Laufzeiten variieren je nach Verwendungszweck von 8 bis zu 23 Jahren.
Bedingungen und Anforderungen
Die Antragsberechtigung ist an spezifische Voraussetzungen geknüpft, darunter ein tragfähiges Unternehmenskonzept und die Stellung bestmöglicher Sicherheiten, einschließlich persönlicher Mithaftung der Gesellschafter. Unternehmen, die einer EU-Rückforderungsanordnung nicht nachgekommen sind oder Kredite zur Sanierung finanzieren möchten, sind von der Förderung ausgeschlossen. Zudem unterliegen die Bürgschaften beihilferechtlichen Regelungen und erfordern die Offenlegung wirtschaftlicher Verhältnisse sowie die Einhaltung von Sorgfaltspflichten seitens der Hausbank.
Antragsverfahren
Der Antrag für die „Bürgschaft Express-S“ wird elektronisch über die Hausbank eingereicht, welche als erster Ansprechpartner fungiert und die Unterlagen an die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH weiterleitet. Die Bürgschaftsbank trifft eine Entscheidung über die Bürgschaft typischerweise innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang des Antrags. Dies ermöglicht eine schnelle Bearbeitung und Zusage.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage für das Programm „Bürgschaft Express-S“ bilden die Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB) der deutschen Bürgschaftsbanken. Diese Regelungen definieren den Zweck, Umfang und die Bedingungen der Bürgschaften und sind durch weitere relevante Gesetze und Richtlinien, wie das Kreditwesengesetz (KWG) und das Geldwäschegesetz (GwG), ergänzt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
100.000 EUR
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bürgschaftsbank Sachsen GmbH, Bundesrepublik Deutschland (Rückverbürgung), Freistaat Sachsen (Rückverbürgung)
Verwaltet von:
Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
Zusätzliche Partner:
Hausbanken
Website: