Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen – Bürgschaft ohne Bank (BoB)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Garantie

Die Bürgschaft ohne Bank (BoB) der Bürgschaftsbank Sachsen bietet Existenzgründern und kleinen sowie mittleren Unternehmen (KMU) im Freistaat Sachsen direkte Ausfallbürgschaften. Dieses Programm verbessert die Kreditverhandlungen mit Hausbanken, indem es fehlende Sicherheiten für Investitionen, Unternehmensnachfolgen und Betriebsmittel ersetzt. Es ist eine wichtige Unterstützung zur Förderung des Mittelstands und zur Sicherung von Finanzierungen in der Region.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Abdeckung

Dieses Förderprogramm richtet sich an Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Freistaat Sachsen. Ziel ist es, diesen Gruppen durch die Übernahme von Ausfallbürgschaften den Zugang zu Bankkrediten zu erleichtern und somit ihre Investitions- und Wachstumsvorhaben zu ermöglichen. Das Programm dient der Mittelstandsförderung und ist darauf ausgelegt, fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten zu ersetzen.

Was wird gefördert: Vorhaben und Kosten

Das Programm fördert eine breite Palette an Investitionen, Unternehmensnachfolgen und Betriebsmittelfinanzierungen durch die Bereitstellung von Bürgschaften. Es umfasst die Finanzierung von Sachwerten sowie betriebsnotwendige Ausgaben und legt klare Regeln für die Erstattung von Kosten fest.

Art und Umfang der Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt in Form einer Ausfallbürgschaft, die einen wesentlichen Teil des Kreditbetrages abdeckt. Die Höhe der Bürgschaft sowie ihre Laufzeit variieren je nach Art des Vorhabens und der Unternehmensphase. Die Bürgschaftsbank Sachsen bietet hierbei flexible Konditionen an, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Antragsteller gerecht zu werden.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Bürgschaft müssen Antragsteller und die Hausbank bestimmte Bedingungen und Anforderungen erfüllen. Dazu gehören die Vorlage eines tragfähigen Unternehmenskonzepts, die Stellung von Sicherheiten und die Einhaltung umfassender Informations- und Sorgfaltspflichten gegenüber der Bürgschaftsbank und den Rückbürgen. Diese Regelungen gewährleisten die ordnungsgemäße Abwicklung der Bürgschaft und den Schutz vor Missbrauch von Fördermitteln.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für eine Bürgschaft erfolgt direkt über die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH, wobei die Hausbank eine zentrale Rolle bei der Finanzierungsvermittlung spielt. Es umfasst die Einreichung des Antrags, eine umfassende Prüfung des Vorhabens und die Erstellung eines Bürgschaftsangebots, welches die Basis für die weitere Kreditverhandlung mit der Hausbank bildet.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm basiert auf den Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB) der deutschen Bürgschaftsbanken, die den Rahmen für die Vergabe von Ausfallbürgschaften bilden. Diese Bestimmungen sind maßgeblich für die Gewährung und Abwicklung der Bürgschaften und regeln sowohl die Pflichten der Antragsteller als auch die der beteiligten Banken.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 80% des Kreditbetrages, maximal 160.000 EUR (allgemein) bzw. 520.000 EUR (Unternehmensnachfolge)

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Begünstigte

Begünstigte:

Existenzgründer und kleine sowie mittlere Unternehmen für Investitions-, Wachstums- und Betriebsmittelfinanzierungen sowie Unternehmensnachfolgen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Sachsen

Verwaltet von:

Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

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