Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm) Offen
Das Landesbürgschaftsprogramm Sachsen unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler im Freistaat bei der Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln und Unternehmensnachfolgen. Es bietet Ausfallbürgschaften für Kredite, wenn traditionelle Sicherheiten nicht ausreichen. Dieses Programm ermöglicht wichtige Vorhaben und trägt zur Stärkung der sächsischen Wirtschaft bei.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler im Freistaat Sachsen. Es unterstützt Projekte, die volkswirtschaftlich förderungswürdig sind, insbesondere wenn keine ausreichenden Sicherheiten für einen unverbürgten Kredit vorliegen. Der geografische Fokus liegt ausschließlich auf Sachsen.
Was wird gefördert?
Das Bürgschaftsprogramm Sachsen unterstützt eine Vielzahl von Vorhaben in der gewerblichen Wirtschaft und bei Freiberuflern. Es deckt dabei Investitionen, Betriebsmittel und Unternehmensnachfolgen ab, wobei die Bürgschaften als Ausfallbürgschaften ausgestaltet sind. Sensible Sektoren sowie Wohnungs- und Städtebau und die land- und forstwirtschaftliche Urproduktion sind von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Umfang der Förderung
Das Landesbürgschaftsprogramm Sachsen bietet Ausfallbürgschaften zur Besicherung von Krediten. Die Bürgschaftshöhe kann bis zu 80 Prozent der verbürgten Kreditsumme betragen, wobei die Laufzeiten je nach Verwendungszweck variieren. Für das Programm anfallende Entgelte umfassen ein einmaliges Antragsentgelt und laufende jährliche Gebühren.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der sächsischen Bürgschaften gelten spezifische rechtliche, wirtschaftliche und beihilferechtliche Voraussetzungen. Diese umfassen Kriterien zur Vertrauenswürdigkeit der Antragsteller, zum Umgang mit Sicherheiten und zur Einhaltung von EU-Beihilfevorschriften, insbesondere der De-minimis-Verordnung und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.
Antragsverfahren
Der Antrag für das Bürgschaftsprogramm Sachsen wird über die Hausbank oder eine andere Kapitalsammelstelle bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht. Ein interministerieller Bürgschaftsausschuss prüft die Anträge, bevor das Staatsministerium der Finanzen über die Rückbürgschaft entscheidet und die SAB die Bürgschaft bewilligt.
Rechtsgrundlage
Das Landesbürgschaftsprogramm Sachsen basiert auf der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen vom 9. Februar 2024. Es unterliegt zudem den Bestimmungen des jeweiligen Haushaltsgesetzes sowie relevanten EU-Verordnungen für staatliche Beihilfen, insbesondere der De-minimis-Verordnung und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
80% der verbürgten Kreditsumme
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen
Sektoren:
Kreativwirtschaft, Sonstige
Begünstigte:
Gewerbliche Wirtschaft, Freie Berufe
Förderbereiche:
Umsetzung, Skalierung, Kommerzialisierung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen (SMF)
Verwaltet von: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Zusätzliche Partner: Bürgschaftsbank Sachsen GmbH (BBS)