Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum (Förderrichtlinie Bayerisch-Tschechischer-Grenzraum – BYCZFöR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der "Richtlinie Bayerisch-Tschechischer-Grenzraum (BYCZFöR)" zukunftsweisende Projekte von lokalen Akteuren in den ländlichen Gebieten Niederbayerns, der Oberpfalz und Oberfrankens. Das Programm unterstützt grenzüberschreitende und fachübergreifende Initiativen, die zur aktiven Entwicklung der Grenzregion beitragen und die Zusammenarbeit mit Tschechien stärken. Projekte erhalten einen Zuschuss von bis zu 70% der förderfähigen Kosten, wobei Kooperationen und Maßnahmen in strukturschwächeren Gebieten bevorzugt behandelt werden.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm BYCZFöR unterstützt lokale Akteure wie Gebietskörperschaften, Vereine und gemeinnützige Stiftungen, aber auch andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts mit kommunaler Beteiligung. Die Förderung richtet sich an zukunftsweisende Projekte im ländlichen bayerisch-tschechischen Grenzraum mit dem Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen und die Zusammenarbeit zu stärken.
Was wird gefördert
Das Programm fördert die Konzeptionierung, Planung und Durchführung von zukunftsweisenden, fachübergreifenden Projekten, die eine positive Auswirkung auf die Entwicklung der bayerisch-tschechischen Grenzregion haben. Es werden verschiedene Themenfelder unterstützt, während bestimmte Kostenkategorien von der Förderung ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und richtet sich nach dem Grad der Grenznähe und der Anzahl der bisherigen Förderungen. Projekte können bis zu vier Jahre gefördert werden, wobei eine maximale Zuwendung pro Projektjahr festgelegt ist.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung im Rahmen des BYCZFöR-Programms gelten spezifische Voraussetzungen hinsichtlich Projektinhalt, Eigenbeteiligung und finanzieller Aspekte. Zudem sind Kooperationsbedingungen und weitere Verpflichtungen im Rahmen des Projektmanagements zu beachten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren beinhaltet einen ersten Kontakt mit dem Staatsministerium, die Einreichung des Antrags bei der zuständigen Bezirksregierung und die fortlaufende Berichterstattung über den Projektfortschritt.
Rechtsgrundlage
Die Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Bayern.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
100.000 € pro Projektjahr
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
14.05.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken (Deutschland), Plzeňský kraj, Karlovarský kraj, Jihočeský kraj (Tschechien)
Sektoren:
Kreativwirtschaft, Tourismus, Verkehr und Logistik, Sonstige
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Verwaltet von:
Örtlich zuständige Regierung (Bewilligungsbehörde)
Zusätzliche Partner:
Akteure eines tschechischen Projekts im Plzenský kraj, Karlovarský kraj oder Jihoceský kraj (Kooperation)