Grenzscoutprojekte in Grenzregionen mit deutscher Beteiligung (Förderrichtlinie Grenzscouts) Offen
Das Programm „Grenzscoutprojekte in Grenzregionen mit deutscher Beteiligung“ unterstützt den Aufbau und die Entwicklung themenübergreifender Beratungsinfrastrukturen in deutschen Grenzregionen. Es zeichnet sich durch die Förderung von innovativen Projekten aus, die dazu beitragen, administrative und rechtliche Hürden für in den Grenzregionen lebende Privatpersonen, Vereine, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen abzubauen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat stellt hierfür nichtrückzahlbare Zuschüsse von bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bereit.
Wer wird gefördert
Das Programm richtet sich an etablierte grenzregionale Zusammenschlüsse mit deutscher Beteiligung. Ziel ist die Stärkung und Steigerung der Attraktivität des Lebens in deutschen Grenzregionen durch den Aufbau qualifizierter Beratungsinfrastrukturen. Die Förderung dient der Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse für Personen, Vereine, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen im grenznahen Raum.
Was wird gefördert
Die Förderung konzentriert sich auf Projekte, die eine themenübergreifende Beratungsinfrastruktur in Grenzregionen aufbauen oder weiterentwickeln. Dazu gehören Bedarfsanalysen, die Entwicklung von Handlungskonzepten, die Aus- und Weiterbildung von Beratern sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zum Wissenstransfer.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet eine Projektförderung in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen. Die Höhe der Zuwendung kann bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Projekte müssen zeitlich begrenzt sein und spätestens Ende 2026 abgeschlossen werden.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung gelten spezifische Anforderungen an die Antragsteller wie mehrjährige Erfahrung in grenzregionaler Zusammenarbeit und die Innovationskraft der Projekte. Es sind bestimmte Budgetregelungen und Transparenzpflichten zu beachten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgt elektronisch beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Das BMI kündigt jährlich Termine für ein Interessenbekundungsverfahren an, woraufhin die Projekte nach Ermessen und unter Prüfung des Bundesinteresses ausgewählt werden.
Rechtsgrundlage
Dieses Förderprogramm basiert auf der „Förderrichtlinie Grenzscouts“ vom 22. Februar 2024. Die rechtliche Grundlage bilden die §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und die dazugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
deutsche Grenzregionen
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Forschung und Entwicklung, Bildung und Berufsbildung, Sonstige
Begünstigte:
Beratung, Infrastruktur
Förderbereiche:
Machbarkeitsstudie, Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: National
Finanzierende Stelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Verwaltet von: Bundesverwaltungsamt