TV- und Online-Inhalte

Zuletzt aktualisiert: 23.7.2025
Zuschuss

Das Programm „TV- und Online-Inhalte“, ein Teil des MEDIA-Strangs von Creative Europe, zielt darauf ab, die Kapazitäten audiovisueller Produzenten zur Entwicklung und Produktion hochwertiger europäischer Werke für die lineare und nicht-lineare Ausstrahlung erheblich zu steigern. Es fördert insbesondere europäische und internationale Koproduktionen, unterstützt eine breite internationale Verbreitung und Reichweite beim Publikum und legt dabei Wert auf Nachhaltigkeit, Geschlechtergleichheit, Inklusion und Vielfalt.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die förderfähigen Begünstigten des Förderprogramms „TV- und Online-Inhalte“ und erläutert die Arten von Organisationen, die sich bewerben können, den geografischen Geltungsbereich der Projekte und die übergeordneten Ziele, die das Programm durch seine Unterstützung des audiovisuellen Sektors erreichen möchte. Das Programm richtet sich speziell an audiovisuelle Produzenten und verwandte Akteure in ganz Europa und darüber hinaus, mit dem Ziel, die Qualität, Verbreitung und Reichweite europäischer Inhalte zu verbessern.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt bietet einen umfassenden Überblick über die Arten von Projekten und Aktivitäten, die im Rahmen des Programms „TV- und Online-Inhalte“ förderfähig sind. Er spezifiziert die thematischen Bereiche, die unterstützten Formen audiovisueller Werke und die Entwicklungsphasen von Projekten, die mit den Zielen des Programms übereinstimmen. Das Programm betont hohen kreativen und künstlerischen Wert, grenzüberschreitendes Verwertungspotenzial und innovative Ansätze bei Inhalts-, Finanzierungs- und Vertriebsstrategien.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt beschreibt die finanziellen Aspekte des Förderprogramms „TV- und Online-Inhalte“, einschließlich der Art des verwendeten Finanzinstruments, der maximal verfügbaren Förderung pro Projekt und Details zur Kofinanzierung. Er bietet einen Überblick über die finanziellen Parameter, um potenzielle Antragsteller zu informieren.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt hebt die wesentlichen Regeln, Vorschriften und spezifischen Bedingungen hervor, die Antragsteller und Begünstigte für das Programm „TV- und Online-Inhalte“ einhalten müssen. Er umfasst Antragsbedingungen, Voraussetzungen für die Zusammenarbeit und andere wichtige Bestimmungen, um die Einhaltung und effektive Projektdurchführung sicherzustellen.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt führt potenzielle Antragsteller durch die verfahrenstechnischen Schritte, die für die Bewerbung zum Förderprogramm „TV- und Online-Inhalte“ erforderlich sind, von der Einreichung bis zum Evaluierungs- und Vergabeprozess. Er informiert darüber, wo notwendige Dokumente zu finden sind und wie Entscheidungen mitgeteilt werden.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt skizziert den maßgeblichen Rahmen, der das Förderprogramm „TV- und Online-Inhalte“ regelt, und identifiziert die primären Rechtsinstrumente und Schlüsselverordnungen, die dessen Einrichtung und Betrieb untermauern. Er gibt auch an, wie offizielle Texte, die für die Rechtsgrundlage des Programms relevant sind, zugänglich gemacht werden können.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

350,000 €

Förderbudget

Förderbudget:

17,611,312 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

25.08.2021

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Länder, die am MEDIA-Strang des Creative Europe Programms teilnehmen, einschließlich EFTA-/EWR-Länder, Beitrittsländer/Kandidatenländer/potenzielle Kandidatenländer und Länder der Europäischen Nachbarschaftspolitik mit unterzeichneten Teilnahmeabkommen.

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Kreativwirtschaft, Kultureinrichtungen, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung, Kommerzialisierung, Markteinführung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

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