Förderung digitaler Technologien und Innovationen – Distr@l: Digitalisierung stärken – Transfer leben

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Programm "Distr@l" des Landes Hessen fördert innovative Digitalisierungsvorhaben und Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Es bietet Zuschüsse für eine breite Palette von Initiativen, von Machbarkeitsstudien bis zu marktreifen Innovationen und Talententwicklung. Ziel ist die Stärkung Hessens als führender Standort für digitale Technologien durch die enge Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft.

Wer wird gefördert

Das Distr@l-Programm richtet sich an ein breites Spektrum von Akteuren in Hessen, die innovative Digitalisierungsvorhaben umsetzen oder im Bereich digitaler Forschung und Entwicklung tätig sind. Die Förderberechtigung variiert je nach Förderlinie und umfasst kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie junge Unternehmen. Das Programm zielt darauf ab, die digitale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Hessen zu stärken und den Wissens- und Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu fördern.

Was wird gefördert

Das Distr@l-Programm fördert eine breite Palette von digitalen Innovationsvorhaben und Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit Digitalisierungsbezug. Die Förderung deckt Machbarkeitsstudien, Produkt- und Prozessinnovationen, den Transfer von Wissen und die Validierung von Forschungsergebnissen ab. Auch junge Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial im digitalen Kontext werden unterstützt, um ihre Entwicklung zu beschleunigen.

Art und Umfang der Förderung

Das Distr@l-Programm gewährt Fördermittel in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, deren Höhe und Förderquote je nach Förderlinie variieren. Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu 1 Million Euro. Die Laufzeit des Programms ist bis Ende 2028 oder Ende 2030 befristet, wobei die einzelnen Projekte innerhalb dieses Rahmens gefördert werden.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderungen im Rahmen des Distr@l-Programms sind an verschiedene Bedingungen geknüpft, die von Antrags- und Bewilligungsvoraussetzungen über Vergabe- und Beihilferegelungen bis hin zu allgemeinen Projektanforderungen reichen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Refinanzierungsverbot und der Einhaltung der KMU-Definition sowie spezifischen Kooperationsbedingungen bei Verbundprojekten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das Distr@l-Programm ist in der Regel zweistufig, wobei zunächst eine Projektskizze eingereicht wird, gefolgt von einer detaillierten Projektbeschreibung und dem formalen Antrag. Die Bewertung erfolgt durch fachliche Beratungsgremien und eine Jury, die Förderempfehlungen aussprechen. Anträge können fortlaufend gestellt werden, und die Bewilligung erfolgt nach positiver Prüfung durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

Rechtliche Grundlagen

Das Distr@l-Programm basiert auf der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung digitaler Technologien und Innovationen vom 13. Dezember 2023. Es wird durch verschiedene landes- und europarechtliche Bestimmungen geregelt, insbesondere durch die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die De-minimis-Verordnung der EU, sowie durch das Hessische Haushaltsrecht.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2030

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hessen (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Softwareentwicklung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Verwaltet von:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Zusätzliche Partner:

Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK), Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH (BMH)

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