Innovationsförderung – Innovationscluster (Anwendungsnahe Innovationszentren)
Das Land Hessen unterstützt im Rahmen der Innovationsförderung den Auf- und Ausbau von Innovationsclustern sowie die Innovationsfähigkeit hessischer Unternehmen. Dieses umfassende Programm fördert zudem Forschung und Entwicklung, den Wissens- und Technologietransfer sowie Maßnahmen zur CO2-Reduzierung und innovative Unternehmensneugründungen durch Zuschüsse und Beteiligungskapital.
Wer wird gefördert?
Die Innovationsförderung in Hessen richtet sich an eine breite Palette von Akteuren, die zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts und zur Förderung von Innovationen beitragen möchten. Dazu gehören Unternehmen jeder Größe, Forschungseinrichtungen, Universitäten sowie Verbände und Vereine, die ihre Vorhaben innerhalb Hessens realisieren.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Vorhaben, darunter Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Innovationscluster, Maßnahmen zur CO2-Reduzierung und die Etablierung innovativer Unternehmensneugründungen. Die Förderung erstreckt sich über verschiedene Phasen und fokussiert auf bestimmte Schlüsselbereiche der hessischen Innovationsstrategie.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet in erster Linie nicht rückzahlbare Zuschüsse, aber auch Beteiligungskapital für Start-ups. Die Förderhöhe variiert je nach Förderschwerpunkt, wobei bestimmte Höchstsätze und Förderquoten festgelegt sind. Eine generelle Projektlaufzeit ist nicht definiert, jedoch gibt es Vorgaben zur Mindestnutzungsdauer geförderter Anlagen.
Bedingungen und Anforderungen
Die Inanspruchnahme der Förderung ist an strikte Bedingungen geknüpft, darunter die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben, spezifische Antragserfordernisse und finanzielle Restriktionen. Zudem sind allgemeine Verpflichtungen zur Wirtschaftlichkeit und Transparenz zu beachten, um die korrekte Verwendung der öffentlichen Mittel sicherzustellen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Innovationsförderung muss vor Beginn des Vorhabens bei den zuständigen Stellen eingereicht werden. Der Prozess ist in der Regel schriftlich, für EFRE-kofinanzierte Vorhaben auch online, und erfordert detaillierte Projektunterlagen und Konzepte. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen und Prüfung der Einhaltung der Förderbedingungen.
Rechtliche Grundlagen
Die Innovationsförderung in Hessen basiert auf einer umfassenden rechtlichen Grundlage, die sowohl Landesgesetze als auch EU-Verordnungen umfasst. Die primäre Autorisierung bildet die Richtlinie des Landes Hessen zur Innovationsförderung, ergänzt durch diverse Gesetze und EU-Beihilferegelungen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Sonstiges
Höchstbetrag:
1.200.000 €
Offen bis:
30.06.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hessen (Werra-Meißner-Kreis, Vogelsbergkreis, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Landkreis Gießen (ohne Langgöns, Linden, Pohlheim), Landkreis Hersfeld-Rotenburg (Bebra, Cornberg, Nentershausen, Ronshausen, Rotenburg an der Fulda, Wildeck), Regierungsbezirke Kassel und Gießen, Odenwaldkreis, Odenwaldgemeinden der Landkreise Bergstraße (Lautertal, Lindenfels, Fürth, Grasellenbach, Rimbach, Mörlenbach, Birkenau, Wald-Michelbach, Abtsteinach, Gorxheimertal, Hirschhorn, Neckarsteinach) und Darmstadt-Dieburg (Modautal, Fischbachtal, Groß-Umstadt), Gemeinde Biblis im Landkreis Bergstraße)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Gesundheitswesen, Medizintechnik, Pharmaindustrie, Umwelt- und Klimaschutz, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Umwelttechnologie, Wasser- und Abfallwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Verkehr und Logistik, Finanztechnologie, Kreativwirtschaft, Sonstige
Begünstigte:
Wirtschaftsstandort Hessen
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Kommerzialisierung, Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW), Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK)
Verwaltet von:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Zusätzliche Partner:
Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH (BMH), RKW Hessen GmbH, HA Hessen Agentur GmbH, Hessen Trade & Invest GmbH, Europäischer Investitionsfonds (EIF), KfW, Bürgschaftsbank Hessen GmbH
Website: