Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM – Gründungs- und Mittelstandsförderungsrichtlinie)
Das Land Hessen bietet mit der Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) ein vielseitiges Unterstützungsprogramm für Existenzgründer, junge Unternehmen und kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU) in Hessen. Das Programm zielt darauf ab, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dieser Akteure durch Zuschüsse und Beteiligungskapital in verschiedenen Bereichen zu stärken, darunter Beratung, Digitalisierung und Projekte zur Unternehmensentwicklung. Es ist ein zentrales Instrument zur Förderung des Wirtschaftsstandortes Hessen und zur Steigerung der unternehmerischen Qualifikation.
Wer wird gefördert
Die hessische Gründungs- und Mittelstandsförderung richtet sich an ein breites Spektrum von Akteuren im Wirtschaftsraum Hessen. Sie unterstützt Existenzgründer, junge Unternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Zudem sind Kammern, Verbände und Institutionen sowie Organisationen der Kultur- und Kreativwirtschaft antragsberechtigt. Die Förderung ist auf Vorhaben beschränkt, die in Hessen umgesetzt werden, um den Wirtschaftsstandort des Landes zu stärken.
Was wird gefördert
Die Gründungs- und Mittelstandsförderung in Hessen umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, von Beratungsleistungen über Projekte zur Stärkung des Unternehmertums bis hin zu gezielten Digitalisierungszuschüssen und Beteiligungskapital. Die Fördergegenstände sind auf die spezifischen Bedürfnisse von Existenzgründern, KMU und der Kultur- und Kreativwirtschaft zugeschnitten, wobei Schwerpunkte auf Wissensvermittlung, Innovation und Marktpräsenz liegen.
Art und Umfang der Förderung
Die Gründungs- und Mittelstandsförderung des Landes Hessen bietet verschiedene Formen der finanziellen Unterstützung, primär in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und Beteiligungskapital. Die Höhe der Förderung variiert je nach Förderbereich und Art der Maßnahme, wobei spezifische Förderquoten und Höchstbeträge festgelegt sind.
Bedingungen und Anforderungen
Die hessische Gründungs- und Mittelstandsförderung ist an verschiedene rechtliche und administrative Bedingungen geknüpft, die von Antragstellern und Zuwendungsempfängern einzuhalten sind. Dazu gehören unter anderem das Refinanzierungsverbot, die Einhaltung von Beihilferegeln wie der De-minimis-Verordnung und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sowie spezifische Anforderungen an die Gesamtfinanzierung und den Nachweis der Mittelverwendung.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess für die hessische Gründungs- und Mittelstandsförderung ist primär einstufig und erfordert die Einreichung vollständiger Unterlagen vor Beginn des Vorhabens. Die Prüfung und Entscheidung über die Förderfähigkeit erfolgt durch die jeweils zuständige Bewilligungsbehörde, wobei Transparenz über die Projektziele und -ergebnisse ein zentrales Element darstellt.
Rechtsgrundlage
Die Gründungs- und Mittelstandsförderung des Landes Hessen basiert auf einer spezifischen Richtlinie und wird durch übergeordnete Gesetze und europäische Beihilfeverordnungen legitimiert. Diese rechtlichen Grundlagen stellen die Konformität mit nationalen und europäischen Vorschriften sicher und bilden den Rahmen für die Programmumsetzung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 1.500.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
30.06.2027
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Hessen (Deutschland)
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Kreativwirtschaft, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Sonstige
Begünstigte:
Existenzgründer, junge Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, Kultur- und Kreativwirtschaft
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Kommerzialisierung, Prozessoptimierung, Produktentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Verwaltet von:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), HA Hessen Agentur GmbH, Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH (BMH)
Website: