Unterstützung für die Überarbeitung des Leitfadens zur terrestrischen Ökotoxikologie (SANCO/10329/2002) einschließlich der Entwicklung eines Ansatzes für indirekte Effekte

Zuletzt aktualisiert: 23.7.2025
Zuschuss

Dieses EU-Förderprogramm mit dem Titel "Unterstützung für die Überarbeitung des Leitfadens zur terrestrischen Ökotoxikologie (SANCO/10329/2002) einschließlich der Entwicklung eines Ansatzes für indirekte Effekte" zielt darauf ab, die wissenschaftliche Basis für die Umweltverträglichkeitsprüfung von Pflanzenschutzmitteln zu verbessern. Es sucht die Zusammenarbeit mit kompetenten Organisationen in den EU-Mitgliedstaaten, um bestehende ökotoxikologische Leitlinien zu verfeinern und innovative Methoden zur Bewertung indirekter Auswirkungen von Pestiziden auf die Biodiversität zu entwickeln und so zu nachhaltigeren landwirtschaftlichen Praktiken und zum Umweltschutz beizutragen.

Wer wird gefördert

Dieses Programm richtet sich an sachverständige Organisationen in den EU-Mitgliedstaaten, die offiziell für ihre Kompetenz in der Lebensmittelsicherheit und verwandten wissenschaftlichen Bereichen anerkannt sind. Das Hauptziel ist es, wissenschaftliche Unterstützung für die Weiterentwicklung der Bewertung von Umweltrisiken durch Pflanzenschutzmittel zu sammeln, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf deren indirekten Auswirkungen auf die Biodiversität liegt.

Was wird gefördert

Diese Förderung unterstützt Projekte, die sich auf die Umweltverträglichkeitsprüfung konzentrieren, insbesondere auf die Überarbeitung ökotoxikologischer Leitlinien und die Entwicklung von Methoden zur Bewertung von Pestizidwirkungen auf die Biodiversität. Projekte sollten zur angewandten Forschung in der Umweltwissenschaft beitragen und darauf abzielen, regulatorische Rahmenbedingungen zu verbessern.

Art und Umfang der Förderung

Dieses Programm bietet Zuschussfinanzierung mit einem Gesamtbudget von 1.000.000 € für 2025. Die genaue Förderquote oder der Höchstbetrag pro Projekt sind nicht spezifiziert, was bedeutet, dass die Finanzierung auf der Grundlage des Projektumfangs und der gerechtfertigten Kosten innerhalb des Gesamtbudgets vergeben wird.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen spezifische Förderkriterien erfüllen, einschließlich der Benennung als "zuständige Organisation" durch einen EU-Mitgliedstaat. Anträge unterliegen detaillierten Bedingungen, die im Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen festgelegt sind und die Zulässigkeit, operative Kapazität, finanzielle Aspekte und Bewertungskriterien abdecken. Die Zusammenarbeit in Konsortien ist zulässig, um umfassendere Fachkenntnisse zu fördern.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist ein einstufiges Einreichungsverfahren, dessen Modalitäten im Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen detailliert beschrieben sind. Die Bewertung basiert auf spezifischen Vergabekriterien und folgt einem indikativen Zeitplan für die Bewertung und Finalisierung der Finanzhilfevereinbarung. Antragsteller werden ermutigt, die offiziellen Dokumente für umfassende Verfahrenshinweise zu konsultieren.

Rechtsgrundlage

Dieses Förderprogramm basiert auf EU-Verordnungen zur Lebensmittelsicherheit und zu Pflanzenschutzmitteln. Sein operativer Rahmen wird durch umfassendere EU-Finanzvorschriften und Richtlinien für die Zuschussverwaltung weiter geformt. Offizielle Texte sind über das Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission zugänglich.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Förderbudget

Förderbudget:

1.000.000 € (für 2025)

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

13.02.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Umweltschutz, Agrarsektor, Wissenschaftsgemeinschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Politikentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)

Verwaltet von:

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)

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