Bayerische Energiehilferichtlinie-Heimat- und Brauchtumspflege (BayEnHeiBR)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Die Bayerische Energiehilferichtlinie-Heimat- und Brauchtumspflege (BayEnHeiBR) unterstützt bayerische Vereine, insbesondere solche der Heimat- und Brauchtumspflege sowie Faschingsvereine, die durch stark gestiegene Energiekosten in ihrer Existenz bedroht sind. Das Programm gewährt einen einmaligen Zuschuss, um diese Mehrkosten abzufedern und das gesellschaftlich-kulturelle Wirken der Vereine im Freistaat Bayern zu sichern.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm richtet sich an bayerische Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege sowie Faschings-, Fastnachts- und Karnevalsvereine, die aufgrund gestiegener Energiepreise in ihrer Existenz bedroht sind. Ziel ist es, diese Vereine und ihre gesellschaftlich-kulturelle Funktion zu sichern und bayerische Traditionen zu erhalten.

Was wird gefördert

Gefördert werden Mehrkosten für Energieträger, die im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 entstanden sind. Dies schließt sowohl leitungsgebundene als auch nicht leitungsgebundene Energieträger ein, die zur Wärmeerzeugung dienen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss und beträgt 80 Prozent der nachgewiesenen Energiemehrkosten. Die Höhe der Leistung wird spezifisch für leitungsgebundene und nicht leitungsgebundene Energieträger berechnet.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Vereine bestimmte rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere den Nachweis einer unverschuldeten, existenzbedrohenden Notlage. Es sind zudem Regelungen zur Anrechnung anderer Hilfen und zur Einhaltung beihilferechtlicher Höchstbeträge zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antrag für die Energie-Härtefallhilfe ist digital über eine spezielle Antragsplattform einzureichen. Die Bewilligungsbehörde prüft die Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der Leistung, bevor die Auszahlung erfolgt.

Rechtsgrundlage

Die Bayerische Energiehilferichtlinie-Heimat- und Brauchtumspflege (BayEnHeiBR) bildet die rechtliche Basis für diese staatliche Leistung zur Abfederung existenzbedrohender Härtefälle bei bayerischen Vereinen der Heimat- und Brauchtumspflege.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

80 Prozent der Energiemehrkosten

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Kultureinrichtungen, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Heimat- und Brauchtumspflege, Fasching, Fastnacht, Karneval

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Verwaltet von:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

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