Außerordentliche Betriebskostenförderung für Träger leistungssportlicher Trainingsstätten zur Bewältigung der Energiekrise
Die außerordentliche Betriebskostenförderung des Freistaates Bayern unterstützt Träger leistungssportlicher Trainingsstätten dabei, den Trainingsbetrieb trotz gestiegener Energiekosten aufrechtzuerhalten. Ziel ist es, die Ausbildung der Nachwuchskader in Bayern zu sichern und kostenbedingte Schließungen von Sportstätten zu verhindern. Das Programm richtet sich an anerkannte Bundes- und Landesstützpunkte.
Wer wird gefördert
Die Förderung richtet sich an Träger leistungssportlicher Trainingsstätten in Bayern, insbesondere anerkannte Bundes- und Landesstützpunkte. Ziel ist es, die Ausbildung der Nachwuchskader zu sichern und die finanzielle Mehrbelastung durch gestiegene Energiekosten abzufedern, um die Schließung von Sportstätten zu verhindern.
Was wird gefördert
Gefördert werden ausschließlich Mehrausgaben für Energie, die im Jahr 2023 bei der Bewirtschaftung von Räumen und Flächen an anerkannten nachwuchsleistungssportlichen Trainingsstätten entstanden sind. Die Förderung zielt darauf ab, den Kernbetrieb dieser Einrichtungen zu sichern.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als projektbezogener Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung. Der Zuschuss deckt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Mehrausgaben, während ein Eigenanteil von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erforderlich ist. Der Bewilligungszeitraum lag im Jahr 2023.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an die Bedingung geknüpft, dass die tatsächlich entstandenen Betriebskosten im Jahr 2023 die festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben übersteigen und die finanzielle Mehrbelastung auf die Energiekrise zurückzuführen ist. Die Sportstätten müssen den Nachwuchskadern weiterhin unentgeltlich und in leistungssportgerechtem Zustand zur Verfügung stehen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf den Betriebskostenzuschuss musste bis zum 16. August 2023 bei der örtlich zuständigen Regierung eingereicht werden. Nach der Bewilligung erfolgte die Auszahlung in Tranchen. Eine Verwendungsbestätigung war bis zum 31. Mai 2024 einzureichen.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der „Richtlinie über die Gewährung einer außerordentlichen Betriebskostenförderung für Träger leistungssportlicher Trainingsstätten zur Bewältigung der Energiekrise“, bekanntgegeben vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29. Juni 2023. Ergänzend gelten die allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Bayern.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
90 Prozent der zuwendungsfähigen Mehrausgaben
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Bildung und Berufsbildung
Begünstigte:
Leistungssport, Nachwuchskader
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Verwaltet von:
zuständige Regierungen
Website: