Partnerschaften für Zusammenarbeit in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung – Europäische NROs

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Das Programm „Partnerschaften für Zusammenarbeit in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung – Europäische NROs“, Teil von Erasmus+, zielt darauf ab, die Qualität und Relevanz der Aktivitäten innerhalb von Organisationen zu verbessern und die transnationale Zusammenarbeit sowie den Netzwerkausbau zu fördern. Es unterstützt die Entwicklung und Umsetzung innovativer Praktiken und gemeinsamer Initiativen, mit einem starken Fokus auf wiederverwendbare, übertragbare und skalierbare Ergebnisse. Dieses Programm soll die Transformation auf individueller, organisationaler und sektoraler Ebene vorantreiben, insbesondere in der Bildung und Jugendarbeit.

Wer wird gefördert

Das Programm „Partnerschaften für Zusammenarbeit“ richtet sich an eine Vielzahl öffentlicher und privater Organisationen in ganz Europa und den mit dem Programm assoziierten Ländern, mit besonderen Bestimmungen für europäische NROs. Sein primäres Ziel ist es, qualitativ hochwertige, relevante und wirkungsvolle Initiativen zu fördern, die die Kapazitäten stärken und kritische Bedürfnisse in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend adressieren.

Was wird gefördert

Dieses Förderprogramm unterstützt Projekte, die Innovationen vorantreiben und die Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen fördern, insbesondere in der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie in der Jugendarbeit. Projekte müssen sich an Schlüsselprioritäten orientieren, digitale Werkzeuge integrieren und die ökologische Nachhaltigkeit fördern. Die Finanzierung erfolgt als feste Pauschalbeträge, und eine klare Projektmethodik mit einem strukturierten Arbeitsplan ist unerlässlich.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm stellt feste Pauschalbeträge für Projekte mit einer Dauer von 12 bis 36 Monaten zur Verfügung und ermutigt Antragsteller, einen Betrag zu wählen, der am besten zum Umfang und den Zielen ihres Projekts passt, wobei das Kofinanzierungsprinzip zu beachten ist. Ein Mindestsatz für die Kofinanzierung ist nicht explizit angegeben, aber Antragsteller sollten zusätzliche Finanzierungsquellen in Betracht ziehen.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen bestimmte Bedingungen für die Einreichung von Vorschlägen, die Zusammensetzung des Konsortiums und die Projektumsetzung einhalten, einschließlich einer strengen Haushaltsführung und der Einhaltung der EU-Politiken zu Inklusion, ökologischer Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Beschränkungen in Bezug auf ungarische gemeinnützige Treuhandgesellschaften.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für diesen Erasmus+-Aufruf umfasste eine einstufige Einreichung bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) in Brüssel, speziell für europäische NROs. Die Evaluationsergebnisse wurden den Antragstellern im September 2023 mitgeteilt.

Rechtsgrundlage

Das Programm „Partnerschaften für Zusammenarbeit“ ist fest im übergeordneten Erasmus+-Programm verankert, dessen spezifische Bedingungen und Anforderungen in offiziellen Leitfäden und Rechtsakten detailliert beschrieben sind, um einen transparenten und konsistenten Betrieb zu gewährleisten.

Ähnliche Programme

#Erasmus+ Kooperationspartnerschaften#EU-Förderung für NROs#Zuschüsse für allgemeine und berufliche Bildung#Jugend- und Sportförderung#Europäische NROs#Innovation in der Bildung#transnationale Zusammenarbeit#ERASMUS-EDU-2023-PCOOP-ENGO#Kapazitätsaufbauprojekte#inklusive Bildungsinitiativen#digitale Transformation Bildung#Umweltfreundlichkeit Projekte#bürgerschaftliches Engagement Jugend#Zuschüsse der Europäischen Union#Pauschalbetragsförderung#Projektzusammenarbeit Europa#NRO-Fördermöglichkeiten#Erasmus+ Programmleitfaden#EACEA Zuschüsse

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

400.000 EUR

Förderbudget

Förderbudget:

5.000.000 EUR

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer. Aktivitäten können in den Ländern der teilnehmenden Organisationen, am Sitz von EU-Institutionen (Brüssel, Frankfurt, Luxemburg, Straßburg, Den Haag) oder auf relevanten thematischen transnationalen Veranstaltungen/Konferenzen in EU-, assoziierten oder nicht-assoziierten Ländern stattfinden. Organisationen aus Belarus und der Russischen Föderation sind nicht teilnahmeberechtigt.

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Kultureinrichtungen, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Sport, sozioökonomische Sektoren

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Politikentwicklung, Angewandte Forschung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

Zusätzliche Partner:

Assoziierte Partner können zu spezifischen Projektaufgaben/-aktivitäten beitragen oder die Förderung und Nachhaltigkeit unterstützen; sie erhalten keine direkte Förderung.

0 x 0
XS