Kooperationspartnerschaften

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Das Erasmus+ Programm „Kooperationspartnerschaften“ fördert hochwertige Aktivitäten, stärkt Netzwerke und unterstützt die transnationale Zusammenarbeit in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Es unterstützt die Entwicklung und Umsetzung innovativer Praktiken und gemeinsamer Initiativen mit dem Ziel, wirkungsvolle, wiederverwendbare und skalierbare Ergebnisse mit einer starken transdisziplinären Dimension zu erzielen.

Wer wird gefördert

Das Erasmus+ Programm „Kooperationspartnerschaften“ zielt darauf ab, die Qualität und Relevanz von Aktivitäten zu verbessern, Partnernetzwerke zu stärken und die transnationale Zusammenarbeit in verschiedenen sozioökonomischen Sektoren zu fördern. Es unterstützt die Entwicklung und Umsetzung innovativer Praktiken und gemeinsamer Initiativen, die auf wiederverwendbare, übertragbare und skalierbare Ergebnisse mit einem starken transdisziplinären Fokus abzielen.

Was wird gefördert

Dieses Programm fördert Projekte, die sich auf die Entwicklung, Übertragung und Implementierung innovativer Praktiken und gemeinsamer Initiativen konzentrieren, welche die Zusammenarbeit, das Peer-Learning und den Erfahrungsaustausch in ganz Europa fördern. Projekte sollten spezifische Prioritäten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport adressieren, mit einem besonderen Schwerpunkt auf sportbezogenen Aktivitäten.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet Zuschussförderung über ein vereinfachtes Pauschalmodell, das es Organisationen ermöglicht, einen festen Betrag zu wählen, der am besten zum Umfang ihres Projekts passt. Projekte erstrecken sich typischerweise über ein bis drei Jahre, mit der Möglichkeit einer Verlängerung unter gerechtfertigten Umständen.

Bedingungen und Voraussetzungen

Wesentliche Teilnahmebedingungen umfassen die strikte Einhaltung der Antragsfristen und elektronischen Einreichungsverfahren sowie spezifische Regeln für die Konsortialzusammensetzung und die Orte der Aktivitäten. Wichtige Förderfähigkeitsaspekte werden dargelegt, insbesondere hinsichtlich ungarischer Einrichtungen und Bewertungskriterien.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren umfasst die elektronische Einreichung umfassender Formulare und Belegdokumente über das dafür vorgesehene EU-Portal. Vorschläge unterliegen einer rigorosen Bewertung auf der Grundlage vordefinierter Kriterien, wobei die Ergebnisse nach mehreren Monaten mitgeteilt werden.

Rechtsgrundlage

Dieses Förderprogramm operiert im weiteren Rahmen des Erasmus+ Programms, das durch spezifische EU-Verordnungen und offizielle Aufforderungsdokumente geregelt ist. Diese grundlegenden Texte definieren die Förderfähigkeit, operative Verfahren und die übergeordneten Ziele der Initiativen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

400.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

38.915.000,00 €

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Island, Liechtenstein, Republik Nordmazedonien, Republik Türkei, Republik Serbien und weitere Drittländer (als Partner).

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen, Gesundheitswesen, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Organisationen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Sport oder anderen sozioökonomischen Sektoren tätig sind; Menschen mit Behinderungen, Migranten, gefährdete Gruppen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Nationale oder Exekutivagentur (Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur - EACEA)

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