Kooperationspartnerschaften

Zuletzt aktualisiert: 23.7.2025
Zuschuss

Das Erasmus+ Kooperationspartnerschaften-Programm bietet erhebliche EU-Förderung, um Innovationen voranzutreiben und die Zusammenarbeit in den Bereichen Sport, Bildung und Jugend zu fördern. Es unterstützt Organisationen bei der Entwicklung und Umsetzung neuer Praktiken, der Stärkung transnationaler Netzwerke und der Bewältigung gemeinsamer europäischer Prioritäten. Diese Initiative zielt darauf ab, dauerhafte positive Veränderungen und gemeinsame Erfahrungen in den teilnehmenden Ländern zu schaffen.

Wer wird gefördert

Das Programm „Kooperationspartnerschaften“ richtet sich an eine Vielzahl von Organisationen in ganz Europa und darüber hinaus, mit dem Ziel, die Qualität und Relevanz von Aktivitäten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport zu verbessern. Es zielt insbesondere auf Kooperationen ab, die Kapazitäten aufbauen, gemeinsame Prioritäten angehen und transformative Veränderungen auf verschiedenen Ebenen vorantreiben.

Was wird gefördert

Dieses Programm unterstützt eine breite Palette von Projekten, die sich auf die Entwicklung und Umsetzung innovativer Praktiken in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport konzentrieren. Projekte sollten spezifische gesellschaftliche Herausforderungen angehen und positive Werte fördern, um eine breite Wirkung und Wissensaustausch zu gewährleisten.

Art und Umfang der Förderung

Die finanzielle Unterstützung für Kooperationspartnerschaften erfolgt durch Festbetragszuschüsse mit einem klaren Rahmen für Projektbudgets und -laufzeiten. Dieser Abschnitt beschreibt die verfügbaren Förderbeträge und den typischen Zeitrahmen für den Projektabschluss.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller und Begünstigte müssen spezifische Bedingungen hinsichtlich der Antragseinreichung, der Konsortiumsbildung, der Budgetverwaltung und der operativen Anforderungen einhalten. Diese Bestimmungen gewährleisten die Projektqualität, -konformität und effektive Umsetzung.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für Kooperationspartnerschaften umfasst die elektronische Einreichung und eine strukturierte Bewertung anhand definierter Kriterien, mit klaren Zeitplänen für die Benachrichtigung über die Entscheidung und die Unterzeichnung der Fördervereinbarung.

Rechtsgrundlage

Das Programm „Kooperationspartnerschaften“ unterliegt den etablierten Verordnungen und Leitlinien der Europäischen Union, die Transparenz und die Einhaltung seiner übergeordneten Ziele gewährleisten. Wichtige Dokumente definieren seinen operativen Rahmen und den Zugang zu offiziellen Texten.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

400.000 EUR

Förderbudget

Förderbudget:

30.663.231,00 EUR

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Island, Liechtenstein, Republik Nordmazedonien, Republik Türkei, Republik Serbien (als „Programmländer“ bezeichnet). Zusätzlich können Einrichtungen aus anderen Drittländern („Partnerländer“) förderfähig sein, wenn ihre Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert bietet. Projektaktivitäten müssen in den Ländern der teilnehmenden Organisationen oder an den Sitzen der Institutionen der Europäischen Union (Brüssel, Frankfurt, Luxemburg, Straßburg, Den Haag) stattfinden.

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Sonstige, Gesundheitswesen, Kultureinrichtungen, Tourismus, Kreativwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

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