Kleinere Partnerschaften
Das Förderprogramm Kleinere Partnerschaften, Teil von Erasmus+ Sport, wurde entwickelt, um die europäische Zusammenarbeit für Basisorganisationen, weniger erfahrene Einrichtungen und Neulinge zugänglicher zu machen. Ziel ist es, die aktive europäische Bürgerschaft zu fördern und eine europäische Dimension auf lokaler Ebene zu verankern, indem Projekte mit einfacheren administrativen Anforderungen und festen Pauschalbeträgen unterstützt werden.
Wer wird durch Erasmus+ Sport Kleinere Partnerschaften gefördert
Dieses Programm unterstützt eine Vielzahl öffentlicher und privater Organisationen in EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Drittländern, mit einem klaren Fokus auf die Förderung von Inklusion, aktiver Bürgerschaft und europäischer Zusammenarbeit auf lokaler Ebene. Projekte müssen darauf abzielen, unterversorgte Gruppen zu erreichen und eine europäische Dimension in lokale Aktivitäten zu integrieren.
Welche Projekte werden im Rahmen von Kleinere Partnerschaften gefördert
Das Programm fördert Projekte, die sich auf verschiedene Themenbereiche in Bildung, Ausbildung, Jugend und Sport konzentrieren, wobei der Schwerpunkt auf sozialer Inklusion und Kompetenzentwicklung liegt. Die Finanzierung erfolgt über feste Pauschalbeträge, was die Finanzverwaltung für die Begünstigten vereinfacht.
Art und Umfang der Erasmus+ Sport Förderung
Kleinere Partnerschaften bieten eine einfache Zuschussstruktur mit zwei festen Pauschaloptionen, die es den Begünstigten ermöglichen, ihre Projekte innerhalb eines definierten Finanzrahmens über eine flexible Dauer von 6 bis 24 Monaten zu verwalten.
Bedingungen und Anforderungen für Kleinere Partnerschaften
Die Teilnahme an Kleineren Partnerschaften unterliegt spezifischen Regeln für die Antragstellung und die Bildung von Partnerschaften, wobei die Vorschläge anhand von Kriterien wie Relevanz, Projektdesign, Qualität der Partnerschaft und potenziellen Auswirkungen bewertet werden. Transparenz und die Einhaltung der Einreichungsrichtlinien sind entscheidend.
Antragsverfahren für Erasmus+ Sport Zuschüsse
Das Antragsverfahren für Kleinere Partnerschaften umfasst die elektronische Einreichung eines umfassenden Vorschlagspakets, gefolgt von einer strukturierten Bewertung anhand vordefinierter Kriterien, wobei die Ergebnisse nach einer gründlichen Beurteilung mitgeteilt werden.
Rechtsgrundlage des Programms Kleinere Partnerschaften
Die rechtliche Grundlage des Programms Kleinere Partnerschaften ist im breiteren Erasmus+-Rahmen verankert und wird durch spezifische Vorschriften und Richtlinien geleitet, die dessen operativen Geltungsbereich und die Förderfähigkeit der Teilnehmer definieren.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
60.000 EUR
Förderbudget:
10.000.000 EUR
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer (Norwegen, Island, Liechtenstein, Republik Nordmazedonien, Republik Türkei, Republik Serbien). Juristische Personen aus anderen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können in begründeten Fällen förderfähig sein. Projektaktivitäten müssen in den Ländern der teilnehmenden Organisationen oder am Sitz einer Institution der Europäischen Union stattfinden, sofern dies begründet ist.
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Sonstige
Begünstigte:
Kleinere Akteure und schwer erreichbare Personen, Basisorganisationen, weniger erfahrene Organisationen und Neulinge, Menschen mit geringeren Chancen
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Nationale oder Exekutivagentur
Website: