Kleinere Partnerschaften

Zuletzt aktualisiert: 24.7.2025
Zuschuss

Die "Kleineren Partnerschaften" im Rahmen des Erasmus+ Sportprogramms sollen kleineren Organisationen und Neueinsteigern den Zugang zur europäischen Zusammenarbeit erleichtern. Diese Initiative unterstützt Projekte mit Fokus auf Sport, Bildung und Jugend, insbesondere solche, die Inklusion, aktive europäische Bürgerschaft und lokale Wirkung fördern. Sie bietet vereinfachte Verwaltungsverfahren und pauschale Zuschüsse, um die Teilnahme zu erleichtern.

Wer wird durch "Kleinere Partnerschaften" gefördert?

Das Programm "Kleinere Partnerschaften" richtet sich an eine vielfältige Gruppe öffentlicher und privater Organisationen in den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Drittländern, mit einem starken Fokus auf die Förderung von Inklusion und aktiver europäischer Bürgerschaft durch Projekte in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Das Programm zielt darauf ab, die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene für weniger erfahrene und kleinere Akteure zu vereinfachen.

Was wird bei "Kleineren Partnerschaften" gefördert?

"Kleinere Partnerschaften" konzentrieren sich auf Projekte in den Bereichen Sport, allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, die sich speziell mit vordefinierten horizontalen oder spezifischen Prioritäten befassen. Die Finanzierung erfolgt pauschal zur Deckung der Projektaktivitäten, ohne detaillierte Angaben zu förderfähigen oder ausgeschlossenen Kosten nach Kategorien, und richtet sich an verschiedene Phasen der Projektentwicklung.

Art und Umfang der Finanzierung

Das Programm "Kleinere Partnerschaften" bietet Zuschüsse über ein vereinfachtes Pauschalmodell an, das zwei feste Förderbeträge zur Unterstützung von Projekten mit einer Dauer zwischen sechs und vierundzwanzig Monaten bereitstellt, um Flexibilität und Zugänglichkeit zu gewährleisten.

Bedingungen und Anforderungen für "Kleinere Partnerschaften"

Antragsteller für "Kleinere Partnerschaften" müssen spezifische administrative und kollaborative Bedingungen einhalten, einschließlich obligatorischer Antragsbestandteile und transnationaler Partnerschaftsanforderungen. Eine wesentliche Einschränkung ist die Förderunfähigkeit bestimmter ungarischer Einrichtungen, was breitere EU-politische Entscheidungen widerspiegelt.

Antrags- und Auswahlverfahren

Das Antragsverfahren für "Kleinere Partnerschaften" beinhaltet die elektronische Einreichung über das "EU Funding & Tenders Portal". Projekte werden anhand von Relevanz, Qualität des Designs und der Umsetzung, Qualität der Partnerschaft und potenzieller Wirkung bewertet, wobei spezifische Schwellenwerte für die Finanzierung erforderlich sind.

Rechtsgrundlage der "Kleineren Partnerschaften"

Das Programm "Kleinere Partnerschaften" operiert unter dem übergeordneten Rechtsrahmen der Erasmus+-Verordnung, wobei spezifische Umsetzungsdetails durch verschiedene EU-Rechtsakte beeinflusst werden, einschließlich eines bemerkenswerten Durchführungsbeschlusses des Rates, der ungarische Einrichtungen betrifft.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

60.000,00 EUR

Förderbudget

Förderbudget:

10.500.000,00 EUR

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

EU-Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden), Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), die Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind (Norwegen, Island, Liechtenstein), beitretende Länder, Kandidatenländer und potenzielle Kandidaten (Republik Nordmazedonien, Republik Türkei, Republik Serbien). Aktivitäten müssen in den Ländern der teilnehmenden Organisationen oder, falls begründet, am Sitz einer EU-Institution stattfinden.

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Kultureinrichtungen, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Nationale oder Exekutivagentur

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