Erneuerbare Wärme
Das Programm „Erneuerbare Wärme“ der Freien und Hansestadt Hamburg bietet Zuschüsse für den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung von Gebäuden. Es zielt darauf ab, den Verbrauch fossiler Energien und CO2-Emissionen zu reduzieren, indem Investitionen in Solarthermie, Bioenergieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeverteilnetze und Wärmespeicher gefördert werden.
Wer wird gefördert
Das Programm richtet sich an Grundeigentümer, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen in Hamburg, die den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmebereitstellung verstärken möchten. Ziel ist die Reduzierung von fossilen Energien und CO2-Emissionen zur Förderung des Klimaschutzes in der Hansestadt.
Was wird gefördert
Das Programm fördert eine breite Palette von Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Wärmeerzeugung und -verteilung. Dazu gehören die Installation und Modernisierung von Solarthermieanlagen, Bioenergieanlagen, Wärmepumpen, die Erschließung von Wärmequellen, Wärmeverteilnetze und Wärmespeicher. Ziel ist es, Investitionen zu unterstützen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen und eine zusätzliche Umweltentlastung bewirken.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm „Erneuerbare Wärme“ bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse, primär als Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung, mit einem maximalen Förderbetrag von EUR 500.000 pro Vorhaben. Die genaue Förderhöhe ist modulabhängig und orientiert sich an der Leistung oder Größe der installierten Anlagen, wobei oft die jeweiligen Beihilfeintensitäten gemäß AGVO zu beachten sind. Die Projekte haben einen Bewilligungszeitraum von 24 Monaten.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung unterliegt spezifischen Bedingungen, die von der Einhaltung technischer Standards bis hin zu europäischen Beihilfevorschriften reichen. Antragstellende müssen die Maßnahmen vor Projektbeginn beantragen, Energiemonitoring durchführen und die Kumulierungsvorschriften beachten, um die Einhaltung der maximal zulässigen Förderquoten zu gewährleisten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist digitalisiert und erfordert die Einreichung des Antrags über das eAntragsportal der IFB Hamburg vor Maßnahmenbeginn. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen, gefolgt von einer Auszahlung in Schritten, die an die Projektfortschritte und das erforderliche Energiemonitoring gekoppelt sind.
Rechtsgrundlagen
Die Förderung basiert auf der „Förderrichtlinie Erneuerbare Energien“ der Freien und Hansestadt Hamburg, die seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist. Sie ist eng an die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU gekoppelt, um die Beihilferegeln einzuhalten, und berücksichtigt zudem haushaltsrechtliche Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung Hamburgs.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
500.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
30.06.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hamburg (Germany)
Sektoren:
Erneuerbare Energien, Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz, Energieerzeugung und -versorgung, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Energieversorgung, Gebäudewirtschaft, Immobilienbesitz, Non-Profit-Organisationen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Verwaltet von:
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)