Erneuerbare Wärme

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Programm „Erneuerbare Wärme“ der Freien und Hansestadt Hamburg bietet Zuschüsse für den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung von Gebäuden. Es zielt darauf ab, den Verbrauch fossiler Energien und CO2-Emissionen zu reduzieren, indem Investitionen in Solarthermie, Bioenergieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeverteilnetze und Wärmespeicher gefördert werden.

Wer wird gefördert

Das Programm richtet sich an Grundeigentümer, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen in Hamburg, die den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmebereitstellung verstärken möchten. Ziel ist die Reduzierung von fossilen Energien und CO2-Emissionen zur Förderung des Klimaschutzes in der Hansestadt.

Was wird gefördert

Das Programm fördert eine breite Palette von Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Wärmeerzeugung und -verteilung. Dazu gehören die Installation und Modernisierung von Solarthermieanlagen, Bioenergieanlagen, Wärmepumpen, die Erschließung von Wärmequellen, Wärmeverteilnetze und Wärmespeicher. Ziel ist es, Investitionen zu unterstützen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen und eine zusätzliche Umweltentlastung bewirken.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm „Erneuerbare Wärme“ bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse, primär als Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung, mit einem maximalen Förderbetrag von EUR 500.000 pro Vorhaben. Die genaue Förderhöhe ist modulabhängig und orientiert sich an der Leistung oder Größe der installierten Anlagen, wobei oft die jeweiligen Beihilfeintensitäten gemäß AGVO zu beachten sind. Die Projekte haben einen Bewilligungszeitraum von 24 Monaten.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung unterliegt spezifischen Bedingungen, die von der Einhaltung technischer Standards bis hin zu europäischen Beihilfevorschriften reichen. Antragstellende müssen die Maßnahmen vor Projektbeginn beantragen, Energiemonitoring durchführen und die Kumulierungsvorschriften beachten, um die Einhaltung der maximal zulässigen Förderquoten zu gewährleisten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist digitalisiert und erfordert die Einreichung des Antrags über das eAntragsportal der IFB Hamburg vor Maßnahmenbeginn. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen, gefolgt von einer Auszahlung in Schritten, die an die Projektfortschritte und das erforderliche Energiemonitoring gekoppelt sind.

Rechtsgrundlagen

Die Förderung basiert auf der „Förderrichtlinie Erneuerbare Energien“ der Freien und Hansestadt Hamburg, die seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist. Sie ist eng an die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU gekoppelt, um die Beihilferegeln einzuhalten, und berücksichtigt zudem haushaltsrechtliche Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung Hamburgs.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

500.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

30.06.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hamburg (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Erneuerbare Energien, Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz, Energieerzeugung und -versorgung, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Energieversorgung, Gebäudewirtschaft, Immobilienbesitz, Non-Profit-Organisationen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Verwaltet von:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

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