Modernisierung von Mietwohnungen Offen
Das Land Hamburg unterstützt Eigentümer und Erbbauberechtigte bei der Modernisierung von Mietwohnungen. Dieses Programm fördert umfassend energetische Sanierungen, Ausstattungsverbesserungen sowie den Ausbau von Dachgeschossen, um den Wohnungsbestand nachhaltig zu verbessern und neuen Wohnraum zu schaffen. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz und der Wohnqualität in Hamburger Mietgebäuden.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm richtet sich an Eigentümer und Erbbauberechtigte von Mietwohngebäuden in Hamburg, die energetische Modernisierungen, Ausstattungsverbesserungen oder umfassende Sanierungen planen. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung des Hamburger Mietwohnungsbestands und die Reduktion von CO2-Emissionen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden vielfältige Maßnahmen zur energetischen und umfassenden Modernisierung von Mietwohnungen. Dazu gehören die Implementierung nachhaltiger Dämmstoffe, Lüftungsanlagen, Heizungsoptimierungen und der Einsatz erneuerbarer Energien. Auch der barrierefreie Umbau und Holzbauten werden unterstützt.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, deren Höhe und Laufzeit je nach Art und Umfang der Maßnahme variieren. Die Zuschüsse werden über sechs oder zehn Jahre ausgezahlt und berücksichtigen die Betriebsgröße des Unternehmens sowie erreichte energetische Standards.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung gelten spezifische rechtliche und administrative Bedingungen, darunter die Zustimmung der Mietparteien, die Einhaltung technischer Vorgaben und die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Es gibt klare Regelungen zur Kumulierung mit anderen Förderungen und zu den Mietpreis- und Belegungsbindungen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Maßnahme bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) eingereicht werden. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt gestaffelt über die Förderlaufzeit nach Vorlage der erforderlichen Schlussberichte.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf den Richtlinien der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg, die wiederum durch das Hamburgische Wohnraumförderungsgesetz und EU-Beihilfevorschriften legitimiert sind. Diese Regelwerke bilden die rechtliche Basis für die Umsetzung der Fördermaßnahmen.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
500.000,00 EUR
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hamburg (Deutschland)
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Erneuerbare Energien, Bauwesen und Baustoffe
Begünstigte:
Grundeigentümer und Erbbauberechtigte
Förderbereiche:
Umsetzung, Prozessoptimierung, Infrastruktur, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)
Verwaltet von: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Zusätzliche Partner: KfW, BAFA, Enterprise Europe Network Hamburg/Schleswig-Holstein
Website: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)