Zurück zur Suche

Modernisierung von Mietwohnungen
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Hamburg unterstützt Eigentümer und Erbbauberechtigte bei der Modernisierung von Mietwohnungen. Dieses Programm fördert umfassend energetische Sanierungen, Ausstattungsverbesserungen sowie den Ausbau von Dachgeschossen, um den Wohnungsbestand nachhaltig zu verbessern und neuen Wohnraum zu schaffen. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz und der Wohnqualität in Hamburger Mietgebäuden.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm richtet sich an Eigentümer und Erbbauberechtigte von Mietwohngebäuden in Hamburg, die energetische Modernisierungen, Ausstattungsverbesserungen oder umfassende Sanierungen planen. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung des Hamburger Mietwohnungsbestands und die Reduktion von CO2-Emissionen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden vielfältige Maßnahmen zur energetischen und umfassenden Modernisierung von Mietwohnungen. Dazu gehören die Implementierung nachhaltiger Dämmstoffe, Lüftungsanlagen, Heizungsoptimierungen und der Einsatz erneuerbarer Energien. Auch der barrierefreie Umbau und Holzbauten werden unterstützt.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, deren Höhe und Laufzeit je nach Art und Umfang der Maßnahme variieren. Die Zuschüsse werden über sechs oder zehn Jahre ausgezahlt und berücksichtigen die Betriebsgröße des Unternehmens sowie erreichte energetische Standards.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten spezifische rechtliche und administrative Bedingungen, darunter die Zustimmung der Mietparteien, die Einhaltung technischer Vorgaben und die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Es gibt klare Regelungen zur Kumulierung mit anderen Förderungen und zu den Mietpreis- und Belegungsbindungen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Maßnahme bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) eingereicht werden. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt gestaffelt über die Förderlaufzeit nach Vorlage der erforderlichen Schlussberichte.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf den Richtlinien der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg, die wiederum durch das Hamburgische Wohnraumförderungsgesetz und EU-Beihilfevorschriften legitimiert sind. Diese Regelwerke bilden die rechtliche Basis für die Umsetzung der Fördermaßnahmen.

#Modernisierung Mietwohnungen Hamburg#Energetische Modernisierung#Mietwohnungen Förderung#Wohnraumförderung Hamburg#Zuschuss Mietwohnungen#Gebäudesanierung Hamburg#Nachhaltige Dämmstoffe#Erneuerbare Energien#Barrierefreier Umbau#Dachgeschossausbau#Hamburgische Investitions- und Förderbank#Immobilien Hamburg#CO2-Reduktion Gebäude#Heizungsoptimierung#Qualitätssicherung Energie

Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

500.000,00 EUR

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hamburg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Erneuerbare Energien, Bauwesen und Baustoffe

Begünstigte

Begünstigte:

Grundeigentümer und Erbbauberechtigte

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Prozessoptimierung, Infrastruktur, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)

Verwaltet von: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Zusätzliche Partner: KfW, BAFA, Enterprise Europe Network Hamburg/Schleswig-Holstein

Website: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)