Internationale Potenziale nutzen – Übergänge vom Studium in den Beruf gestalten

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Programm "Internationale Potenziale nutzen – Übergänge vom Studium in den Beruf gestalten" in Hessen unterstützt Hochschulen bei der beruflichen Integration von Studierenden mit Migrationshintergrund. Finanziert durch den ESF+, zielt es darauf ab, diese Studierenden als Fachkräfte für den hessischen und deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen. Das Programm fördert innovative Modellprojekte und die Anpassung von Hochschulangeboten, die über bestehende Maßnahmen hinausgehen.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Dieses Programm fördert hessische Hochschulen bei der Umsetzung innovativer Modellprojekte. Hauptziel ist die Integration von Studierenden und Hochschulabsolventen mit Migrationshintergrund in den hessischen bzw. deutschen Arbeitsmarkt, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Maßnahmen sollen die berufliche Orientierung, Vorbereitung und Netzwerkbildung dieser Zielgruppe verbessern.

Was wird gefördert: Projektinhalte und Schwerpunkte

Das Programm fördert innovative und modellhafte Maßnahmen, die den Übergang von Studierenden mit Migrationshintergrund in den Beruf erleichtern. Dazu gehören neue Studienbegleitprogramme, praxisorientierte Pilotmodule sowie der Ausbau berufsbezogener Netzwerke. Projekte müssen über bestehende Hochschulangebote hinausgehen und Nachhaltigkeit berücksichtigen.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet eine Anschubfinanzierung in Form eines Zuschusses als Projektförderung. Die Förderung beträgt bis zu 40% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, wobei eine Eigenmittelbeteiligung erforderlich ist. Die Förderdauer für Modellprojekte beträgt in der Regel 36 bis 48 Monate.

Bedingungen und Anforderungen

Förderfähige Projekte müssen innovativ sein und über bestehende Hochschulangebote hinausgehen. Sie erfordern eine Bedarfsanalyse vor Projektbeginn und sollen eine langfristige Weiternutzung der Ergebnisse ohne ESF-Förderung sicherstellen. Zudem sind bereichsübergreifende EU-Grundsätze wie Gleichstellung und Nachhaltigkeit zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antrag kann jederzeit im Zeitraum 2022–2027 gestellt werden, wobei eine jährliche Bewilligungsrunde stattfindet und die Antragsfrist jeweils am 30. September des Vorjahres vor Projektbeginn endet. Die Einreichung erfolgt elektronisch und schriftlich über die Hochschulleitung. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch einen Bewilligungsausschuss basierend auf transparenten Auswahlkriterien.

Rechtliche Grundlagen

Das Programm basiert auf den Fördergrundsätzen des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 22. Juli 2022 und ist im Rahmen der ESF+ Rahmenrichtlinie für Hessen verankert. Es handelt sich um ein ermessensbasiertes Förderprogramm ohne Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.09.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Hessen

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Umwelttechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologie

Begünstigte

Begünstigte:

Hochschulen, Studierende und Hochschulabsolventen mit Migrationshintergrund

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Kapazitätsaufbau, Markteinführung, Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK)

Verwaltet von:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), ESF-Consult

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