Landesprogramm Arbeit – C3 Alphabetisierung und Grundbildung

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Landesprogramm Arbeit – C3 Alphabetisierung und Grundbildung unterstützt Bildungsträger in Schleswig-Holstein, die Kurse und Beratungen für gering literalisierte deutschsprechende Erwachsene anbieten. Dieses Programm, gefördert durch den ESF Plus, zielt darauf ab, die Schriftsprachkompetenzen zu verbessern und damit Beschäftigungs- sowie Ausgrenzungsrisiken zu mindern.

Wer wird gefördert?

Das Landesprogramm Arbeit – C3 Alphabetisierung und Grundbildung fördert Bildungsträger in Schleswig-Holstein, die anerkannte Kurse und Beratungen für gering literalisierte deutschsprechende Erwachsene anbieten. Ziel ist es, die Schriftsprachkompetenzen der Zielgruppe zu verbessern und damit deren Beschäftigungs- sowie Ausgrenzungsrisiken zu mindern.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert Projekte, die sich auf die Organisation und Durchführung von Alphabetisierungs- und Grundbildungskursen sowie begleitende Lernberatungen konzentrieren. Ergänzend dazu werden Beratungsleistungen und Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung von Akteuren in der Arbeitswelt unterstützt. Förderfähig sind Personal-, Sach- und Gemeinkosten, wobei der Großteil des Arbeitsaufwandes auf Kursangebote entfallen muss.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Förderhöhe beträgt bis zu 83 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, wobei die restlichen Kosten durch Eigenmittel oder Drittmittel zu decken sind. Das Programm ist in mehrere Förderabschnitte unterteilt, die jeweils zwei bis drei Jahre umfassen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und Projektdurchführung gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören die Einhaltung rechtlicher Voraussetzungen für Antragsteller, die Vorgaben zur Projektdurchführung mit Fokus auf Kursangebote, die Einhaltung von Budgetregeln sowie Berichtspflichten und Kommunikationsanforderungen gegenüber der EU. Zudem müssen bereichsübergreifende Grundsätze wie Gleichstellung und Nichtdiskriminierung beachtet werden.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess erfordert die schriftliche Einreichung eines Projektantrags als PDF-Datei per E-Mail. Die eingereichten Anträge werden von einer Fachjury nach einem Scoring-Modell bewertet, wobei die Projektkonzeption, die Eignung des Trägers und die Projektfinanzierung im Fokus stehen. Die Bewilligung erfolgt durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie zum "Landesprogramm Arbeit 2021–2027" und den spezifischen "Ergänzenden Förderkriterien" für Alphabetisierung und Grundbildung. Es unterliegt zudem verschiedenen EU-Verordnungen und nationalen Gesetzen, die die Rahmenbedingungen für die Förderung definieren.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 83 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Erwachsene mit geringer Literalität, Bildungsträger

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Verwaltet von:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

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